Spital Wetzikon verschiebt wegen Übernahmeangebot Versammlung

Keystone-SDA Regional
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Wetzikon,

Die Gläubigerversammlung des Spitals Wetzikon wird verschoben: Grund dafür ist ein konkretes, schriftliches Übernahmeangebot.

Das Spital Wetzikon prüft eine mögliche Übernahme durch einen Investor. (Symbolbild)
Das Spital Wetzikon prüft eine mögliche Übernahme durch einen Investor. (Symbolbild) - KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Geplant war die Versammlung eigentlich für Mitte Mai. Nun wird dieser Anlass auf einen noch nicht bekannten Zeitpunkt verschoben. Das schriftliche Angebot verspreche den Gläubigern eine potenziell höhere Nachlassdividende als der bereits ausgearbeitete Sanierungsplan, teilte die GZO AG am Mittwoch mit.

Wer dieser Investor ist, gibt das Spital nicht bekannt. Der Investor und die GZO AG hätten sich während der laufenden Prüfung auf Vertraulichkeit verständigt. Gemäss der Wirtschaftsplattform finews.ch handelt es sich aber um die Klinikgruppe Swiss Medical Network (SMN) der Dachgesellschaft Aevis Victoria.

Gegenüber der Plattform gab SMN bekannt, dass das Unternehmen bereitstehe, sich für eine Lösung zu engagieren, mit der die Weiterführung des Spitalbetriebs in Wetzikon gesichert werden könnte.

Der Knackpunkt ist dabei, ob die kantonalen Leistungsaufträge auf die neue Betreibergesellschaft übertragen werden können. Nur mit den Leistungsaufträgen kann ein Spital Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenkasse abrechnen.

Im Kanton Zürich vergibt der Regierungsrat diese Leistungsaufträge. Diese sind an den Standort und auch an den jeweiligen Rechtsträger gebunden. In diesem Fall ist die GZO AG Inhaberin der Aufträge. Ob diese an einen Investor übertragen werden können, ist offen.

Um in dieser zentralen Frage Klarheit zu schaffen, räume die GZO AG dem Anbieter zusätzliche Zeit ein.

Sollte sich das Angebot deswegen nicht umsetzen lassen, liege aber ein fertiger Sanierungsplan bereit, betonte die GZO AG weiter. Damit sei sichergestellt, dass den Gläubigern zeitnah ein Nachlassvertrag zur Abstimmung vorgelegt werden könne, auch wenn sich das nun in Prüfung befindliche Angebot letztlich nicht umsetzen lassen sollte.

Die Nachlassstundung für das Spital Wetzikon läuft eigentlich nur noch bis zum 19. Juni – zu knapp angesichts des neuen Zeitplans. Die Sachwalter werden beim Nachlassgericht deshalb ein Gesuch um Verlängerung einreichen, wie sie mitteilten.

Die Nachlassstundung könnte dann um weitere sechs Monate, also bis zum 19. Dezember, verlängert werden. Die Voraussetzungen für eine Verlängerung seien erfüllt, so die Sachwalter. Der Spitalbetrieb läuft in dieser Zeit normal weiter.

Das Spital Wetzikon befindet sich seit bald zwei Jahren in einer existenziellen finanziellen Krise. Ausgelöst wurde die Schieflage primär durch eine Anleihe in der Höhe von 170 Millionen Franken, die im Juni 2024 zur Rückzahlung fällig gewesen wäre. Da das Spital das Geld, das ursprünglich für den Neubau aufgenommen worden war, nicht zurückzahlen konnte, bewilligte das Bezirksgericht Hinwil im Mai 2024 eine provisorische Nachlassstundung.

Im Februar klopfte das Spital erneut beim Regierungsrat an und beantragte eine Finanzspritze in der Höhe von 50 Millionen Franken für die Fertigstellung des Neubaus. Im Gegenzug sollte das Spitalareal als Pfand gelten. Denn eine Staatsgarantie setzen viele mögliche Kapitalgeber als Sicherheit voraus.

Der Regierungsrat winkte jedoch ab. Der Regierungsrat habe bereits 2024 festgehalten, dass das Spital Wetzikon «nicht unverzichtbar» sei. Eine allfällige Betriebseinstellung werde keinen Versorgungsnotstand im Oberland auslösen.

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