Lyssbach-Fussgängerbrücke soll wieder gebaut werden

Gemeinde Schüpfen
Gemeinde Schüpfen

Lyss-Aarberg,

Nach der Entfernung des alten Stegs genehmigt die Gemeinde Schüpfen den Wiederaufbau einer Fussgängerbrücke. Die IG Lyssbachbrüggli übernimmt die Bauherrschaft.

Die Gemeindeverwaltung Schüpfen.
Die Gemeindeverwaltung Schüpfen. - Roman Zwygart

Wie die Gemeinde Schüpfen mitteilt, hat die Gemeinde im vergangenen Winter die vor 30 Jahren ohne Baubewilligung erstellte Brücke (Steg) über den Lyssbach im Bereich der Liegenschaft Rohrmattweg 25 aufgrund von Risiken und Haftungsfragen entfernt.

Wenige Monate später wurde dem Gemeinderat eine Petition für den Wiederaufbau einer Brücke über den Lyssbach eingereicht. Diese Petition wurde von knapp 500 Personen unterzeichnet.

Der Gemeinderat hat sich vertieft mit der Thematik befasst und Gespräche mit den Petitionären – organisiert als Interessengemeinschaft Lyssbachbrüggli – geführt.

Der Gemeinderat hat als Grundeigentümerin beschlossen, dass die Zustimmung für den Bau einer Brücke erteilt wird. Hingegen liegt die Bauherrschaft bei der IG Lyssbachbrüggli beziehungsweise derer Vertretung.

Baubewilligung für Lyssbach-Fussgängerbrücke beantragt

Für den Bau einer Fussgängerbrücke über den Lyssbach ist eine Baubewilligung erforderlich. Das ordentliche Baubewilligungsverfahren wurde gestartet. Das Bauvorhaben benötigt eine Zustimmung des kantonalen Tiefbauamts für das Bauen im Gewässerraum.

Baubewilligungsbehörde ist das Regierungsstatthalteramt Seeland in Aarberg. Das Bauvorhaben wird demnächst im Anzeiger Aarberg publiziert.

Während der Auflagefrist von 30 Tagen kann das Vorhaben eingesehen werden. Innert der gleichen Frist kann Einsprache gegen das Vorhaben eingereicht werden.

Brückenbau durch Zivilschutz geplant

Geplant ist, dass bei einer Erteilung der Baubewilligung die Brücke durch den Zivilschutz Region Seeland im Rahmen eines WK erstellt wird.

Ob dies bereits in diesem Herbst oder erst im kommenden Frühling umgesetzt werden kann, hängt von der Dauer des Bewilligungsverfahrens ab. Nach dem Bau der Brücke geht diese in das Eigentum der Gemeinde über.

Der Gemeinderat und die Vertreter der IG Lyssbachbrüggli sind zuversichtlich, dass das geplante Bauvorhaben zeitnah bewilligt wird und freuen sich über die gute, gemeinsam erarbeitete Lösung.

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