Lyss BE: Lyss setzt Ziele bis 2029 – und prüft seine Verwaltung

Gemeinde Lyss
Gemeinde Lyss

Lyss-Aarberg,

Der Grosse Gemeinderat von Lyss BE genehmigte die Ziele für 2026 bis 2029 und sprach 350'000 Franken für die Überprüfung der Verwaltungsorganisation.

Lyss BE
Die alte reformierte Kirche (Johanniskirche) in Lyss (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Die Richtlinien und Zielsetzungen für die Legislaturperiode 2026–2029 wurden vom GGR genehmigt. Zusammen mit dem Strategiebild legen sie fest, welche Ziele die Gemeinde in den nächsten vier Jahren verfolgt und dienen als Grundlage für künftige Projekte und Investitionen.

Der Gemeinderat überprüft seine langfristigen Ziele jeweils zu Beginn einer neuen Legislaturperiode und stützt sich dabei auf die Entwicklungen der vergangenen Jahre. Standen 2018–2021 das Bevölkerungswachstum und 2022–2025 die Konsolidierung der (Schul)-Infrastrukturanlagen im Vordergrund, hat der Gemeinderat für 2026–2029 unter anderem die Erarbeitung der Ortsplanungsrevision als Ziel festgehalten.

Vision und Mission

Die Vision beschreibt Lyss als lebendigen Ort zum Wohnen, Arbeiten und Leben, der sich städtisch entwickelt, ohne zum reinen Schlafort zu werden. Die Mission setzt drei Schwerpunkte: ein attraktives Regionalzentrum mit professionellen Dienstleistungen, ein familien- und wirtschaftsfreundlicher Standort sowie eine hohe Wohn- und Lebensqualität.

Wie geht es weiter?

Die Umsetzung der Richtlinien und Zielsetzungen erfolgt anhand einer Massnahmenplanung mit Terminprogramm. Die Ressortvorstehenden verfolgen die Umsetzung zusammen mit ihren Abteilungen und informieren den GGR in zeitlichen Abständen über den Stand. Damit hat der Gemeinderat den Rahmen gesetzt, an dem sich die Arbeit der Verwaltung in den nächsten vier Jahren orientiert.

Gemeinde Lyss überprüft ihre Verwaltungsorganisation

Der GGR hat einen Rahmenkredit von Fr. 350'000.00 für das Projekt «Verwaltungsorganisation 2030» genehmigt. Damit kann die Gemeinde Lyss ihre Verwaltungs-, Behörden- und Führungsorganisation umfassend überprüfen und langfristig auf die künftigen Anforderungen ausrichten.

Die letzte ganzheitliche Überprüfung der Verwaltungs- und Behördenorganisation erfolgte im Jahr 1998. Seither wurden verschiedene kleinere bis mittlere Anpassungen vorgenommen. Die Grundstruktur der heutigen Organisation geht jedoch weiterhin im Wesentlichen auf das Jahr 1998 zurück.

In den vergangenen Jahren haben sich die Anforderungen an die Gemeinde deutlich verändert. Die Bevölkerung wächst, die Aufgaben werden komplexer und die Erwartungen an digitale, effiziente und kundenorientierte Dienstleistungen steigen. Gleichzeitig stellen der Fachkräftemangel, neue Arbeitsformen und die zunehmende Bedeutung abteilungsübergreifender Projekte die Gemeinde vor zusätzliche Herausforderungen.

Ganzheitliche Überprüfung mit externer Unterstützung

Im nächsten Schritt wird ein spezialisiertes Beratungsunternehmen mit der Begleitung des Organisationsentwicklungsprozesses beauftragt. Das Projekt umfasst insbesondere:

die Analyse der bestehenden Verwaltungs-, Behörden- und Führungsorganisation; den Einbezug des Gemeinderats, der Führungskräfte und der Mitarbeitenden; die Erarbeitung verschiedener Organisationsvarianten; die Entwicklung einer politisch tragfähigen SOLL-Organisation; die Klärung von Rollen, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten; die Ermittlung des Anpassungsbedarfs bei den rechtlichen Grundlagen; die Erarbeitung einer Umsetzungsplanung; die Begleitung der ersten Umsetzungsphase. Ziel ist eine Organisation, die für die nächsten 20 bis 25 Jahre tragfähig bleibt und gleichzeitig flexibel auf gesellschaftliche, technologische und politische Veränderungen reagieren kann. Im Zentrum stehen klare Verantwortlichkeiten, eine wirkungsvolle politische und administrative Führung, eine verbesserte bereichsübergreifende Zusammenarbeit sowie eine hohe Servicequalität für die Bevölkerung.

Rahmenkredit als Kostendach

Der genehmigte Rahmenkredit von Fr. 350'000.00 inklusive Mehrwertsteuer bildet das Kostendach für die externe Beratung, die Erarbeitung der SOLL-Organisation, die Umsetzungsplanung und die Begleitung der ersten Umsetzungsschritte. Die finanziellen Mittel werden nach Projektphasen und definierten Meilensteinen freigegeben.

Abgerechnet werden nur die effektiv erbrachten Leistungen.

Nicht Bestandteil des Rahmenkredits sind allfällige spätere Investitionen in bauliche Massnahmen oder IT-Systeme sowie zusätzliche Stellen oder weitere Folgekosten, die sich aus der neuen Organisation ergeben könnten. Solche Massnahmen werden den jeweils zuständigen politischen Organen bei Bedarf separat zum Entscheid vorgelegt.

Das Projekt wird nach Abschluss des Vergabeverfahrens gestartet. Die politischen Gremien, die Führungskräfte und die Mitarbeitenden werden im Verlauf des Projekts angemessen einbezogen und über die wesentlichen Meilensteine informiert.

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