SP Luzern: Prämienentlastung im Kanton bleibt ungenügend

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Die SP ist enttäuscht von der Minimallösung bei der kantonalen Umsetzung des Gegenvorschlags ihrer Prämien-Entlastungs-Initiative. Eine Chance sei verpasst.

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Die Luzerner Regierung. (Archivbild) - keystone

Die SP ist enttäuscht von der Minimallösung bei der kantonalen Umsetzung des Gegenvorschlags zur Prämien-Entlastungs-Initiative der SP.

Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage gibt es nun gar Verschlechterungen. Für Menschen mit tiefen und mittleren Einkommen verbessert sich die Situation nur marginal – eine verpasste Chance zur Stärkung der Kaufkraft der Luzerner Bevölkerung.

SP-Kantonsrat Roth kritisiert Verankerung des Ist-Zustands im Gesetz

Die Prämienlast für die einkommensschwächsten Menschen soll wie bisher 14,5 Prozent des massgebenden Einkommens nicht überschreiten. In der Vernehmlassung hat die SP gefordert, diesen Anteil bei 11 Prozent festzusetzen.

«Dass sich die Regierung am zulässigen Minimum orientiert, statt tiefe Einkommen wirksam zu entlasten, ist absolut enttäuschend», kritisiert SP-Kantonsrat Simon Roth. Statt wie vom Bund verlangt ein Sozialziel zu definieren, wird einfach der Ist-Zustand im Gesetz verankert.

Diese ambitionslose Politik ist umso bedauerlicher, als es nach den Steuersenkungen der vergangenen Jahre nun an der Zeit wäre, auch Menschen mit tiefem Einkommen zu entlasten.

SP-Kantonsrat Budmiger: Es darf für niemanden eine Verschlechterung geben

Der Regierungsrat will Konkubinatspaare bei der Prämienverbilligung mit verheirateten Personen gleichstellen. Dies aber nicht, indem er – wie von der SP gefordert – verheiratete Paare gegenüber heute besserstellt. Sondern im Gegenteil will er Konkubinatspaare gegenüber heute um 2, 5 Millionen Franken schlechterstellen.

SP-Kantonsrat Marcel Budmiger fordert, dass es «gegenüber der aktuellen Situation für niemanden eine Verschlechterung geben darf. Zudem muss diese Teilrevision dazu genutzt werden, dass der Kanton Luzern das System vieler anderer Kantone übernimmt und die Prämienverbilligung auf Basis der eingereichten Steuererklärungen automatisch vornimmt, statt wie bisher auf einer bürokratischen Antragspflicht besteht.»

Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage gibt es eine markante Verschlechterung: Wer keine Steuererklärung einreicht, verliert weiterhin den Anspruch auf Prämienverbilligung, obwohl die ursprüngliche Vorlage diese Hürde noch abschaffen wollte.

SP-Kantonsrätin Engler: Junge Menschen brauchen Unterstützung statt Hürden

In der Sozialhilfe und auch bei anderen Sozialleistungen gibt es keine solche Voraussetzung. «Mit gutem Grund,» erläutert SP-Kantonsrätin Pia Engler, «denn gerade Menschen in einer prekären Situation sind mit dem Ausfüllen einer Steuererklärung oft überfordert und reichen diese nicht ein.»

Betroffen sind rund 900 Haushalte pro Jahr, davon ist rund jede 14. Person unter 25 Jahren. Darunter fallen auch sogenannte Careleaver, also junge Menschen, die einen Teil ihres Lebens in einer stationären Institution, einer Pflegefamilie oder bei Verwandten verbracht haben und seit kurzem eigenständig leben.

«Dass aufgrund dieser Regelung gerade diese Menschen von der Prämienentlastung ausgeschlossen sind, ist nicht akzeptabel. Junge Menschen brauchen Unterstützung beim Übertritt ins Erwachsenenleben und keine zusätzlichen Hürden», hält Engler fest.

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