SP Luzern: Interkantonaler Spitalschulvereinbarung beitreten
Die SP Luzern spricht sich für den Beitritt zur Interkantonalen Spitalschulvereinbarung und einer Ausweitung der Spitalschulfinanzierung aus.

Mit dem Beitritt der Interkantonalen Spitalschulvereinbarung (ISV) und Ausweitung der Spitalschulfinanzierung wird ein Beitrag zum Bildungserfolg von hospitalisierten Kindern und Jugendlichen geleistet.
Weiter können rechtliche Unsicherheiten und unnötiger Mehraufwand verkleinert werden.
Sicherheit für Luzerner Spitalschulen
Mit der ISV stellt die EDK den Kantonen ein Instrument zur Verfügung, das Regeln für den interkantonalen Lastenausgleich im Bereich Spitalschulen definiert.
Der Kanton Luzern kann künftig seine Zahlungen für ausserkantonale Spitalschulen über die ISV abwickeln und für Luzerner Spitalschulen besteht Sicherheit, was den zahlungspflichtigen Kanton und den Umfang der Kostendeckung betrifft.
Die SP ist mit dem Beitritt zur ISV und dem interkantonalen Lastenausgleich im Bereich der Spitalschulen einverstanden.
«Es ist grundlegend wichtig, dass Kindern und Jugendlichen im Falle einer Hospitalisierung der Zugang zu Bildung und Schule erhalten bleibt und kein unnötiger Nachteil für den Bildungserfolg entsteht», sagt Elin Elmiger, SP-Kantonsrätin aus Altwis.
Trotz Hospitalisierung den Anschluss nicht verpassen
Mit dem Beitritt zur ISV verkleinern sich der Mehraufwand und die rechtlichen Unsicherheiten.
Die bisherigen Grundlagen der Spitalschulfinanzierung im Bereich der Volksschulbildung sollen aus Sicht der SP auch ohne Beitritt zur ISV auf Gesetzesstufe verankert werden. Weiter unterstützt die SP die Ausweitung der Spitalschulung auf Sekundarstufe II, konkret auf den obligatorischen Schulbereich des Langzeitgymnasiums, das Obergymnasium, die Fachmittelschulen und die kantonalen Brückenangebote.
Die SP wünscht sich weiter eine Prüfung der Ausweitung auf die Berufsmaturitätsangebote nach Abschluss der beruflichen Grundbildung.
Lernende sollen trotz Hospitalisierung den Anschluss nicht verpassen.
SP: Zwei statt vier Wochen als Mindestaufenthaltsdauer
Es droht im schlimmsten Fall der Abbruch der Ausbildung. Besonders mit der steigenden Zahl der aus psychischen Gründen hospitalisierten Jugendlichen ist diese Ausweitung wichtig.
Die SP würde es zudem begrüssen, wenn nicht eine Mindestaufenthaltsdauer von vier Wochen Voraussetzung ist, sondern zwei Wochen genügen.
Gesamthaft sind der Beitritt zur ISV und die Ausweitung der Spitalschulfinanzierung wichtige Schritte, welche die SP unterstützt.










