SP Luzern: Für eine inklusive Demokratie
SP-Kantonsrätin Caroline Rey hat eine Einzelinitiative eingereicht, die politische Rechte für Menschen mit Behinderungen einfordert.

SP-Kantonsrätin Caroline Rey hat eine Einzelinitiative eingereicht, die das Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderung unter umfassender Beistandschaft fordert.
Damit setzt die SP ein starkes Zeichen für politische Gleichstellung und gegen strukturelle Diskriminierung. Ziel ist es, die Teilhabe und die Demokratie im Kanton Luzern zu stärken.
Wegen Beistandschaft: 16'000 Menschen von Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen
In der Schweiz sind rund 16'000 Menschen aufgrund einer umfassenden Beistandschaft vom Stimm- und Wahlrecht ausgeschlossen. Dies, obwohl viele von ihnen ein ausgeprägtes politisches Interesse und eine klare Meinung zu gesellschaftlichen Fragen haben.
«Demokratie lebt von der Beteiligung aller. Es ist nicht akzeptabel, dass Menschen mit Behinderung systematisch ausgeschlossen werden, nur weil sie in anderen Lebensbereichen Unterstützung benötigen», sagt SP-Kantonsrätin Caroline Rey.
Dieser pauschale Ausschluss widerspricht nicht nur dem Grundsatz der Rechtsgleichheit, sondern auch den internationalen Verpflichtungen der Schweiz.
Wichtiges Puzzlestück zur Umsetzung der Uno-Behindertenrechtskonvention
Die Schweiz hat 2014 die Uno-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert. Artikel 29 verpflichtet die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderungen die vollen politischen Rechte zu garantieren – inklusive des Rechts zu wählen und gewählt zu werden.
Die aktuelle Praxis steht in einem klaren Spannungsverhältnis zu diesen Vorgaben. Caroline Rey greift eine zentrale Forderung der nationalen Behindertensession im Jahr 2023 auf, die sich für die politische Teilhabe aller Menschen mit Behinderung starkgemacht hat.
Auf nationaler Ebene hat der Nationalrat im Mai 2025 und der Ständerat im September 2025 eine Motion der Staatspolitischen Kommission angenommen, die eine Verfassungsänderung zur Aufhebung des diskriminierenden Artikels 136 BV verlangt.
«Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht, über die Zukunft unserer Gesellschaft mitzubestimmen. Der Ausschluss vom Stimm- und Wahlrecht widerspricht dem Geist der Inklusion», ist Caroline Rey überzeugt.
Kanton soll Vorreiterrolle übernehmen
Die Einzelinitiative zielt auf eine Änderung der Kantonsverfassung und somit auf kantonale sowie kommunale Wahlen und Abstimmungen ab. Damit würde der Kanton Luzern ein klares Zeichen setzen für die politische Gleichstellung und die Umsetzung der Uno-BRK auf kantonaler Ebene.
Die SP Luzern ist überzeugt, dass der Kanton Luzern analog anderer Kantone, welche bereits ein Stimm- und Wahlrecht für Menschen mit Behinderungen kennen, eine Vorreiterrolle übernehmen soll und kann.
Die Verfassungsänderung wäre ein wichtiger Schritt hin zu einer inklusiven Demokratie, in der alle Menschen mit Behinderung – unabhängig von ihrer Beistandschaft – mitbestimmen dürfen.










