SP lehnt zusätzliche kantonale Gewinnsteuer ab

SP Luzern
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Luzern,

Die SP lehnt zusätzliche kantonale Gewinnsteuer ab, unterstützt aber eine stärkere Beteiligung der Gemeinden an OECD-Einnahmen.

Schweizer Franken
Schweizer Franken. (Symbolbild) - keystone

Im Rahmen der Vernehmlassung äussert sich die SP kritisch zur geplanten Revision des Luzerner Steuergesetzes. Sie warnt davor, mit der Einführung einer zusätzlichen kantonalen Gewinnsteuer den Volksentscheid zur OECD-Mindeststeuer zu untergraben.

Begrüsst wird hingegen die geplante stärkere Beteiligung der Gemeinden an den OECD-Erträgen.

Zusätzliche Steuer würde den Volksentscheid untergraben

Am 18. Juni 2023 haben die Schweizer Stimmberechtigten über die Regelung des Verteilschlüssels abgestimmt. Mit rund 78 Prozent Ja-Stimmen wurde entschieden, dass die Einnahmen aus der OECD-Mindeststeuer zu 75 Prozent an die Kantone und zu 25 Prozent an den Bund fliessen.

Mit der von der Luzerner Regierung vorgeschlagenen Einführung einer zusätzlichen kantonalen Gewinnsteuer würde der Volksentscheid untergraben, weil dadurch deutlich weniger Geld an den Bund und somit auch an die Kantone fliessen würde.

Der Kanton Zug verzichtet, trotz ursprünglich anderer Pläne, auf die Einführung einer eigenen Zusatzsteuer. Dies, weil auf Bundesebene die Finanzkommission des Ständerats ihre Motion zur Anpassung des Verteilerschlüssels zurückgezogen hat.

Kanton Luzern hat sich an das Verdikt zu halten

Warum der Kanton Luzern immer noch an einer kantonalen Zusatzsteuer festhält, ist sehr fragwürdig.

«Aus Gründen der Verlässlichkeit hat sich der Kanton Luzern an das Verdikt der Volksabstimmung zu halten. Weiter ist die interkantonale Solidarität ein hohes Gut.

Es kann nicht sein, dass sich die Kantone, die jahrelang Steuerdumping zugunsten der Unternehmen und Vermögenden betrieben haben, gegenüber dem Rest der Schweiz unsolidarisch zeigen und ihre Einnahmen auf Kosten der interkantonalen Verteilung weiter maximieren wollen», so Kantonsrätin Simone Brunner.

Gemeinden sollen stärker von OECD-Mindeststeuer profitieren

Die Regelungen auf Bundesebene zur OECD-Mindeststeuer sehen vor, dass die Gemeinden angemessen an den Erträgen beteiligt werden.

Die SP hat bereits im Rahmen der Beratungen zur Steuergesetzrevision 2025 gefordert, dass den Gemeinden ein höherer Anteil an den OECD-Geldern zugutekommt. Daher wird die nun geplante Erhöhung dieses Anteils begrüsst.

«Die Gemeinden verlieren durch die Steuergesetzrevision 2025 substanzielle Steuererträge. Deshalb und auch im Hinblick auf die Vorgaben auf Bundesebene ist es umso wichtiger, dass sie angemessen am OECD-Steuerkuchen beteiligt werden», so Kantonsrätin Simone Brunner.

Elemente der Vorlage besser differenzieren

Die SP beurteilt es als problematisch, dass in der gleichen Vorlage sowohl die Einführung eines Mehrstufentarifs für die kantonale Gewinnsteuer als auch die Regelung zur Gemeindebeteiligung an den OECD-Mindeststeuer-Erträgen vorgesehen ist.

Auch wenn beide Elemente Teil des Steuergesetzes sind, richten sie sich an unterschiedliche Akteure, haben unterschiedliche Wirkungsbereiche und werfen verschiedene politische Fragen auf.

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