Nach Rücktritt von WAS-VRP: SP Luzern fordert klare Regeln

SP Luzern
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Mit dem Rücktritt von WAS-VRP Guido Graf sieht sich die SP Luzern in ihrer Initiative «Abzockerlöhne stoppen» bestätigt. Klare Regeln seien überfällig.

Das Regierungsgebäude des Kanton Luzern in der Stadt Luzern.
Das Regierungsgebäude des Kanton Luzern in der Stadt Luzern. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Rücktritt von Guido Graf als Präsident des Verwaltungsrates des Sozialversicherungszentrums Wirtschaft Arbeit Soziales Luzern WAS wirft grundsätzliche Fragen zur Führung und Aufsicht kantonsnaher Organisationen auf.

Die SP Kanton Luzern sieht sich in ihrer Initiative «Abzockerlöhne bei Staatsbetrieben stoppen» bestätigt.

Die Auslagerung von staatlichen Dienstleistungen in eigenständige öffentlich-rechtliche Anstalten und Aktiengesellschaften bringt Führungsprobleme mit sich, die nun offensichtlich beim WAS eskaliert sind.

Dass der Rücktritt per sofort erfolgt, ist ein klarer Hinweis, dass die Differenzen zwischen Kanton und Verwaltungsrat unüberbrückbar wurden. Eine Situation, die nur entstehen kann, weil die rechtliche Unabhängigkeit eine direkte Führung durch die politisch verantwortlichen Personen deutlich erschwert.

Es braucht klare gesetzliche Vorgaben

David Roth, Präsident SP Kanton Luzern: «Aus Sicht der Compliance war es ein schwerer Fehler des Regierungsrats, den ehemaligen Kollegen Guido Graf den Abgang mit dem Verbleib als Verwaltungsratspräsidenten des WAS zu versüssen.»

Mit der kantonalen Volksinitiative «Abzockerlöhne bei Staatsbetrieben stoppen» will die SP genau hier ansetzen: Ehemalige Regierungsräte sollen während vier Jahren Entschädigungen aus strategischen Leitungsorganen kantonsnaher Organisationen an den Kanton abtreten. Zudem werden klare Leitplanken bei Entschädigungen gesetzt.

Die Initiative der SP sorgt dafür, dass solche personellen Verflechtungen ihren finanziellen Anreiz verlieren. Politische Verantwortung endet nicht mit dem Ausscheiden aus dem Amt.

Es braucht saubere Übergänge und Regeln, die das Vertrauen in Staat und Institutionen stärken. Die aktuelle Entwicklung zeigt: Freiwillige Zurückhaltung reicht nicht – es braucht klare gesetzliche Vorgaben.

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