Luzerner Parlament stimmt Bestimmungen für Notlagen zu
Wie die demokratischen Prozesse in einer Notlage ablaufen sollen, ist im Kanton Luzern neu in einem Gesetz geregelt.

Der Kantonsrat hat am Montag, 31. Oktober 2022, das Stimmrechtsgesetz nach erster Lesung mit 103 zu 0 Stimmen teilrevidiert.
Mit der neuen Gesetzesgrundlage soll verhindert werden, dass der Regierungsrat – wie im Corona-Frühling 2020 – auf das Notrecht zurückgreifen muss.
Damals war das Zusammenkommen von Menschen stark eingeschränkt, was sich auf die Arbeit von Gemeindeversammlungen oder Parlamenten auswirkte.
Alle Fraktionen unterstützten die Vorlage. Ihre Sprecher begrüssten, dass kein Notrecht mehr nötig sei, damit in einer ausserordentlichen Lage die direkten Demokratie funktionieren könne.
Abstimmungen im Urnen- statt im Versammlungsverfahren
Die neue Gesetzesbestimmung sieht vor, dass eine Gemeindebehörde Wahlen und Abstimmungen im Urnen- statt im Versammlungsverfahren durchführen kann.
Diese Regelung kommt dann zur Anwendung, wenn ein lokales Ereignis eine Gemeinde besonders stark betrifft.
In einer Notsituation sorgt Regierungsrat für die Sicherstellung der politischen Rechte
Befinden sich mehrere Gemeinden oder der ganze Kanton in einer Notsituation, soll der Regierungsrat als Aufsichtsbehörde über Wahlen und Abstimmungen für die Sicherstellung der politischen Rechte sorgen.
Er soll auch eine Wahl oder eine Abstimmung verschieben oder absagen können.
Die Bestimmungen des Regierungsrats sollen grundsätzlich nicht länger als zwei Jahre in Kraft sein. Der Kantonsrat kann sie aber um längstens ein weiteres Jahr verlängern.