Bundesgericht

Luzern LU: Bundesgericht stützt Rückforderung von Härtefallgeldern

Das Bundesgericht weist eine Beschwerde gegen die Rückzahlung von Covid-19-Härtefallhilfe ab. Damit kann der Kanton Luzern rund 210 pendente Fälle abschliessen.

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Luzern LU: Bundesgericht stützt Rückforderung von Härtefallgeldern. (Symbolbild) - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Im Rahmen der langfristigen Bewirtschaftung der Covid-19-Härtefallhilfe wird sichergestellt, dass allgemeine Steuergelder effektiv zur Unterstützung von Härtefällen und nicht darüber hinaus für private Gewinne verwendet werden. Nach dem Kantonsgericht hat nun auch das Bundesgericht strittige Fragen der Umsetzung beurteilt und bestätigt das Vorgehen des Kantons Luzern in allen Punkten.

In einem richtungsweisenden Fall hat das Bundesgericht die gegen einen Entscheid des Kantonsgerichts erhobene Beschwerde im Zusammenhang mit der Rückzahlung von Covid-19-Härtefallgeldern für Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter fünf Millionen Franken vollumfänglich abgewiesen. Mit seinem Urteil bestätigt das Bundesgericht nicht nur, dass eine hinreichende kantonalrechtliche Grundlage für die Rückforderung von geleisteten Härtefallgeldern bei Gewinnen von Unternehmen mit einem Jahresumsatz unter fünf Millionen Franken besteht, sondern schafft auch Rechtssicherheit in Bezug auf die Anwendung der Bestimmungen zur bedingten Gewinnbeteiligung bei Covid-19-Härtefallmassnahmen. So sei eine Korrektur beim steuerbaren Jahresgewinn nicht nur zulässig, sondern mit Blick auf die Gleichbehandlung aller Unternehmen gar angezeigt, hält das Bundesgericht in seinem Entscheid fest. Ohne entsprechende Korrekturmöglichkeiten würden nach Auffassung des Bundesgerichts nämlich diejenigen Unternehmen belohnt, welche etwa die bestehenden Spielräume zu ihren Gunsten und zu Lasten der Steuerzahler ausreizen. Im Gegenzug würden diejenigen Unternehmen bestraft, welche die Subsidiarität von staatlichen Unterstützungen gegenüber den Selbsthilfemassnahmen respektierten.

Langfristige Bewirtschaftung der Covid-Härtefälle: Stand der Dinge Der Kanton Luzern hat im Zuge der Covid-19-Pandemie Härtefallgelder im Umfang von 265 Millionen Franken an 1435 Unternehmen ausbezahlt. 52,5 Prozent davon (139 Mio. Franken) flossen an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis fünf Millionen Franken. In diesen Fällen hat der Kanton 30 Prozent und der Bund 70 Prozent der Kosten übernommen.

Bis Ende Juni 2026 konnten insgesamt rund 650 Unternehmen darüber informiert werden, dass sie keine Rückforderung aus bedingter Gewinnbeteiligung zu leisten haben. Bei ca. 65 Unternehmen ist eine Rückforderung hinfällig, da über diese Unternehmen der Konkurs eröffnet wurde. Rund 400 Unternehmen haben die verfügten Rückzahlungen aus bedingter Gewinnbeteiligung bereits geleistet. Bei noch rund 210 Rückforderungsverfügungen sind Einsprachen eingegangen. Diese wurden bis zur Klärung der offenen Streitfragen durch die Gerichte pendent gehalten. Mit dem Urteil des Bundesgerichts ist die Rechtslage geklärt und die pendenten Fälle können zügig abgeschlossen werden.

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