Kanton Luzern: Schulen sollen bei Grippe seltener Arztzeugnisse verlangen
Im Kanton Luzern sollen Schulleitungen während der Grippesaison nur bei berechtigten Zweifeln ein Arztzeugnis verlangen. Das soll die Arztpraxen entlasten.

Mit Beginn der kalten Jahreszeit häufen sich die grippalen Infekte bei den Schülerinnen und Schülern. Vermehrt bleiben sie deshalb dem Unterricht fern. Gemäss § 11 Abs. 1 der Verordnung zum Gesetz über die Volksschulbildung müssen Erziehungsberechtigte unvorhersehbare unvermeidliche Abwesenheiten der zuständigen Lehrperson unter Angabe des Grundes melden.
Um die Arztpraxen während der Grippezeit nicht zusätzlich zu belasten, bitten wir die Schulleitungen, Arztzeugnisse nur zu verlangen, wenn berechtigte Zweifel am Grund der Abwesenheit einer Schülerin/eines Schülers bestehen.










