Kanton Basel-Landschaft: Tempo 30 bremst Blaulichtfahrten laut Regierung nicht
Tempo-30-Zonen wirken sich im Kanton Basel-Landschaft nicht negativ auf die Einsatzfahrten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten aus.

Der Regierungsrat hat die Interpellation 2026/5847 «Welche Auswirkungen haben Tempo-30-Zonen auf Blaulichtorganisationen?» beantwortet. In seiner Antwort informiert der Regierungsrat über die Anforderungen an straffreie Einsatzfahrten der Blaulichtorganisationen. Zudem hält er fest, dass sich die Einführung von Tempo-30-Zonen nicht negativ auf eine möglichst rasche Reaktion in Notfall- und Gefährdungssituationen auswirkt.










