Baselbieter Regierung legt Vorlage für Stellvertretungen vor
Im Kanton Baselland soll für Mitglieder des Landrats eine Stellvertretung für den Fall längerer Abwesenheiten eingeführt werden.

Im Kanton Baselland soll für Mitglieder des Landrats die Möglichkeit einer Stellvertretung im Falle längerer Abwesenheiten eingeführt werden.
Die Regierung schlägt dem Parlament zwei Varianten vor, wie aus ihrer am Mittwoch veröffentlichten Vorlage hervorgeht.
Zwei Varianten zum Vorschlag
Die Variante 1 sieht vor, dass bei einer allfälligen längeren Abwesenheit einer Landrätin oder eines Landrats die Erstnackrückende auf der Wahlliste als Ersatz im Parlament fungieren würde. Bei der Variante 2 soll das abwesende Parlamentsmitglied von einem anderen Angehörigen des Landrats vertreten werden.
Das Parlament hatte die Regierung im Juni 2021 mit der Überweisung einer GLP-Motion mit der Ausarbeitung einer Stellvertretung-Lösung beauftragt.
Als Gründe für eine Abwesenheit mit Anspruch auf Stellvertretung im Landrat wurden in der Motion neben Mutterschafts-, Vaterschafts- oder Elternurlaub und Stillzeit auch längerdauernde Erkrankungen und unfallbedingte Absenzen aufgeführt.