Baselbieter Landrat will Gegenvorschlag statt Tempo-30-Initiative
Der Baselbieter Landrat empfiehlt die Ablehnung einer Initiative, die Tempo 30 auf Hauptstrassen von Gemeindeabstimmungen abhängig machen will.

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine Initiative zur Ablehnung empfohlen, die Tempo 30 auf Hauptstrassen von Abstimmungen in den betroffenen Gemeinden abhängig machen will. Er sprach sich für einen Gegenvorschlag aus. Der Landrat empfiehlt der Stimmbevölkerung mit 47 zu 30 Stimmen bei einer Enthaltung, die Initiative abzulehnen.
Gleichzeitig empfiehlt er, den Gegenvorschlag der Kommission anzunehmen, der das Anliegen aufnimmt, jedoch abgeschwächt und anders im Gesetz verankert, als dies die Initiative vorsieht. Stephan Ackermann (Grüne) stellte einen Antrag, die «Rückwirkungsklausel» zu streichen.
Alain Bai von der FDP erwiderte, es handle sich bei der Übergangslösung keineswegs um eine Rückwirkungsklausel. Diese würde nur laufende Verfahren betreffen. Der Antrag wurde mit 40 zu 37 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt.
Kontroverse um Klausel
Bei der umstrittenen Klausel ging es darum, ob noch pendente Bewilligungsverfahren den Gemeindebevölkerungen zur Abstimmung vorgelegt werden müssen. Bereits bewilligte Temporeduktionen sind, im Gegensatz zum alten Wortlaut der Initiative, nicht betroffen.
Die Initiative von TCS und Konsorten wollte ursprünglich alle Reduktionen auf Tempo 30 auf Hauptstrassen in den Gemeinden vors Volk bringen. Das beisst sich jedoch mit übergeordnetem Recht. Stattdessen wird sie nun so interpretiert, dass Gemeinden nur noch mit Zustimmung der Bevölkerung Tempo 30 beim Kanton beantragen dürfen.
Gegenvorschlag zur Initiative
Die Regierung lehnt die Initiative ab und die Justiz- und Sicherheitskommission stellte ihr einen Gegenvorschlag entgegen. Dieser sieht vor, das Anliegen der Initiative im Gemeindeorganisationsgesetz zu verankern und nur noch pendente (aber nicht bereits verfügte) Reduktionen zur Abstimmung vorzulegen.
Das Initiativkomitee berät gemäss Mitteilung von TCS nun darüber, ob der Gegenvorschlag unterstützt wird oder die Initiative vor das Baselbieter Stimmvolk kommen soll.