Baselbieter Landrat lehnt Prämienabzugsinitiative der SVP ab
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die Prämienabzugsinitiative der SVP mit 63 zu 19 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen.

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag die Prämienabzugsinitiative der SVP zur Ablehnung empfohlen. Die Abstimmung erfolgte mit 63 Nein- zu 19 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung.
Der Gegenvorschlag der Regierung wurde noch deutlicher abgelehnt. Er erhielt nur zwei Ja-Stimmen, 81 waren dagegen. In der Stichfrage wurde der Gegenvorschlag mit 60 zu 21 Stimmen bei einer Enthaltung favorisiert.
Der Landratsbeschluss wurde schliesslich mit 62 zu 19 Stimmen abgesegnet.
Motion an Regierung in Aussicht gestellt
Die GLP wollte laut Sabine Bucher sowohl Initiative wie auch Gegenvorschlag abgelehnt sehen. Stattdessen wolle sie die Pauschalabzüge für Prämienkosten erhöhen, jedoch eine Schwelle für Abzüge von Krankheitskosten einführen. Sie stellte eine Motion an die Regierung in Aussicht.
Grüne und SP lehnten die Initiative und den Gegenvorschlag ab. Adil Koller (SP) kritisierte, dass der Abzug jene entlaste, «die es nicht brauchten». Wer hingegen Prämienverbilligungen in Anspruch nehme, profitiere nicht davon.

Aus der Sicht von Peter Riebli (SVP) würde vor allem die Mittelschicht profitieren. Er verstehe nicht, wieso man sich dagegen wehre. Die FDP lehnte gemäss Votum von Martin Dätwyler Initiative und Gegenvorschlag ab.
Anpassung der Einkommenssteuerkurve gefordert
Der richtige Weg wäre eine Anpassung der Einkommenssteuerkurve. Die Initiative der SVP verlangt den vollständigen Abzug von selbstgetragenen Krankenkassenprämien der obligatorischen Versicherung. Die Regierung befürchtet hohe Steuerausfälle und hat einen Gegenvorschlag ausgearbeitet.
Der Gegenvorschlag sieht unter anderem die Erhöhung der Pauschalabzüge und weitere Massnahmen vor. Die Finanzkommission hatte sich in ihrer Beratung gegen die Initiative und für den Gegenvorschlag ausgesprochen.
Gegenvorschlag bevorzugt bei Annahme beider Vorlagen
Den Stimmberechtigten wird nun gemäss Landratsbeschluss empfohlen, sowohl Initiative als auch Gegenvorschlag abzulehnen. Falls Initiative und Gegenvorschlag angenommen werden, sollte der Gegenvorschlag bevorzugt werden.