Die Gemeinde Seengen AG bittet um das ordnungsgemässe Zurückschneiden von Bäumen, Hecken und Sträuchern bis zum 30. Novemeber 2021.
Die Ortschaft Seengen in der Region Lenzburg.
Die Ortschaft Seengen in der Region Lenzburg. - Nau.ch / jpix.ch
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Äste von Bäumen, Hecken und Sträuchern, die auf Gehwege und Strassen hinausragen, behindern die Fussgänger und gefährden den Strassenverkehr.

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen und Gehwegen in Seengen AG sind verpflichtet, die in das Lichtraumprofil der Verkehrsflächen ragenden Bäume und Sträucher dauerhaft zurückgeschnitten zu halten.

Einfriedungen haben einen Abstand von 60 cm, gemessen ab Strassenmark, aufzuweisen. Die gesetzlichen Mindesthöhen, die frei sein müssen, betragen: bei Fahrbahnen 4.5 Meter; bei Gehwegen und Trottoirs 2.5 Meter.

Verkehrssignale dürfen nie Strassenschilder verdeckt sein

Die Liegenschaftsbesitzer sind zum regelmässigen Rückschnitt verpflichtet. Zu beachten ist, dass Verkehrssignale, Strassenschilder und Strassenbeleuchtungen nie verdeckt und die auferlegten Sichtzonen bei Ausfahrten in öffentliche Strassen stets freigehalten sind, 30 Meter bei einer Beobachtungsdistanz von 2.5 Meter.

Bäume, Hecken und Sträucher, welche bis 30. November 2021 nicht zurückgeschnitten sind, werden auf Kosten der Eigentümer zurückgeschnitten.

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