Gesamtsanierung Burgturm schreitet voran
Der Gemeinderat hat am 15. September 2025 den Auftrag für die Architekturleistungen der Castor Huser Architekten AG, Baden, erteilt.

Wie die Gemeinde Seengen schreibt, hatte die Gemeindeversammlung am 15. November 2024 für die Projektierung «Gesamtsanierung Burgturm» einen Verpflichtungskredit von 190‘000 Schweizer Franken bewilligt.
Für das denkmalgeschützte Gebäude ist nach dem Brand vom 16. Oktober 2023 eine umfassende Sanierung unumgänglich.
Planwahlverfahren diente zur Evaluation von Architekten
Um der anspruchsvollen Aufgabe gerecht zu werden, hat der Gemeinderat in einem ersten Schritt die Evaluation der Architekten mit einem Planerwahlverfahren vorgenommen. Mit dem Planerwahlverfahren werden einerseits Lösungsvorschläge für die Bauaufgabe geprüft und gleichzeitig Honorarofferten eingeholt.
Aufgrund der öffentlichen Ausschreibung hat der Gemeinderat am 28. April 2025 aus den zahlreichen Bewerbungen fünf Architekturbüros aus dem Aargau, Solothurn und Zürich mit grosser Erfahrung mit denkmalgeschützten Bauten eingeladen, sich mit der Aufgabenstellung auseinanderzusetzen.
Für die Beurteilung der Angebote war ein planerischer Lösungsansatz erforderlich, welcher aus skizzenhaften Lösungsvorschlägen für einzelne Aspekte der Bauaufgabe bestand.
Lösungsvorschlag der Castor Huser Architekten überzeugt
Der Gemeinderat kam, gestützt auf die Beurteilungskriterien, zum Schluss, dass der Projektvorschlag der Castor Huser Architekten die Aufgabenstellung am überzeugendsten umzusetzen vermag.
Der Lösungsvorschlag der Castor Huser Architekten überzeugt durch den sorgfältigen Umgang mit der bestehenden historischen Bausubstanz und der innovativen Weiterentwicklung des Denkmalschutzobjektes, der geschickten Anordnung der unterschiedlichen Nutzungen, der sehr guten Umsetzung des Raumprogramms sowie durch die Aussenraumgestaltung.
Weiter überzeugt der Vorschlag durch die ansprechende Wirtschaftlichkeit.
Der Gemeinderat ist sehr erfreut über das vorliegende Ergebnis aus dem Planerwahlverfahren. Der etwas aufwendigere Prozess mit einem zweistufigen Verfahren war sinnvoll, um der Komplexität der Aufgabenstellung gerecht zu werden.
Nächste Schritte
Das Planerwahlverfahren wurde benutzt, um unterschiedliche organisatorische und gestalterische Ansätze für die Gesamtsanierung Burgturm aufzuzeigen. Dies hilft dem Gemeinderat sehr für die Festlegung der weiteren Planung.
In einem nächsten Schritt wird mit den beauftragten Architekten das Raumprogramm und die Rahmenbedingungen aus denkmalpflegerischer Sicht präzisiert.
Die Planungsaufgabe wird durch eine Planungskommission begleitet. Ziel ist es, den Baukredit der Gemeindeversammlung vom November 2026 zu unterbreiten.