Wie die Gemeinde Seon informiert, führt sie an diversen Strassen wegen Sanierungsarbeiten an der Egliswilerstrasse bis Ende Dezember 2024 neue Anordnungen ein.
Die Gemeindeverwaltung Seon (AG).
Die Gemeindeverwaltung Seon (AG). - Nau.ch / jpix.ch
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Gestützt auf das Bundesgesetz über den Strassenverkehr und die dazugehörige Verordnung über die Strassensignalisation sowie das Gesetz über den Vollzug des Strassenverkehrsrechtes gelten, während der Sanierungsarbeiten an der Egliswilerstrasse (K375), ab April 2023 bis voraussichtlich Ende Dezember 2024, neue Verkehrsanordnungen.

In der Birackerstrasse, ab Egliswilerstrasse K375 zur Birchmattstrasse, am Landwirtschaftsweg Allmend-Binzeholz, (Parzelle 2814), in der Webereistrasse, ab Abzweigung Oholten bis nach Egliswil zur Reithalle, sowie in der Birchmattstrasse, ab Egliswilerstrasse K375 und Aabachstrasse zur Birackerstrasse, gilt ein Verbot für Motorwagen und Motorräder, Signal 2.13 mit Zusatztext «Ausgenommen Zubringerdienst und Landwirtschaft».

Gegen diese Verkehrsanordnungen kann jeder Betroffene innert 30 Tagen nach der Veröffentlichung im kantonalen, digitalen Amtsblatt vom 30. März 2023 beim Gemeinderat Seon schriftlich Einsprache erheben, die einen Antrag und eine Begründung enthalten muss.

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