Kanton Aargau entschädigt Kirchen für Spitalseelsorge mit mehr Geld
Die Aargauer Landkirchen erhalten im kommenden Jahr mehr Geld für die Spitalseelsorge. Der Regierungsrat hat die Entschädigung um 250'000 Franken auf 750'000 Franken erhöht. Der Grosse Rat lehnte zuvor den Antrag auf eine Senkung ab.

Als Folge der sinkenden Mitgliederzahlen der Landeskirchen würden deren Einnahmen durch die Kirchensteuern abnehmen, teilte der Regierungsrat am Freitag mit. Die Leistungen ab dem Jahr 2026 für die Spitalseelsorge könnten daher nur mit einem deutlich höheren Kantonsbeitrag erbracht werden.
Seit 2023 erhalten die Spitäler eine jährliche Pauschale für die Spitalseelsorge. Damit begleichen sie einen Teil der Kosten, die den Aargauer Landeskirchen für deren Aufgaben im Bereich der Spitalseelsorge entstehen.
Bei der Beratung des Budgets 2026 im Dezember hatte es der Grosse Rat abgelehnt, die zusätzliche Entschädigung von 250'000 Franken zu streichen. Der Antrag wurde nach einer Diskussion mit 121 zu 14 Stimmen abgelehnt.
Der Regierungsrat hat noch weitere Anpassungen in der Verordnung über die gemeinwirtschaftlichen Leistungen beschlossen, zum Beispiel zu den tagesklinischen Angeboten an den Rehabilitationskliniken.
Bei der Behandlung in Tageskliniken entstehen den Kliniken Kosten von durchschnittlich 332 Franken pro Behandlungstag und Fall, wie das Departement Gesundheit und Soziales festhält. Davon seien jedoch nur 266 Franken über die geltenden Tarife abgedeckt.
Der Kanton Aargau beteiligt sich deshalb neu mit einem Beitrag von 66 Franken pro Behandlungstag und Person mit Wohnsitz im Aargau an den ungedeckten Kosten. Für das kommende Jahr rechnet der Regierungsrat mit 200'000 Franken, bis ins Jahr 2029 mit einer halben Million Franken.






