Kanton Aargau und Gemeinden sollen Abbruchprämie je hälftig zahlen
Werden Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone abgebrochen, so erhalten die Eigentümer grundsätzlich eine staatliche Abbruchprämie in der Höhe der Kosten. Der Aargauer Regierungsrat will das Geld für die Prämie den Erträgen der Mehrwertabgabe entnehmen.

Kanton und Gemeinden sollen sich die Kosten teilen. Die tatsächlichen Kosten für die Abbruchprämien könnten nur grob geschätzt werden. Dies schreibt der Regierungsrat im am Freitag veröffentlichten Entwurf in der Revision des kantonalen Baugesetzes.
Der Bund rechne für die ganze Schweiz mit Beiträgen in der Höhe von jährlich 21 bis 66 Millionen Franken. Auf welchen Betrag sich die Abbruchprämien dereinst einpendeln würden, sei offen, hält der Regierungsrat fest. Er schätzt die Kosten für den Aargau auf 1,2 Millionen Franken pro Jahr.
Im Aargau sollen die Prämien mit den Einnahmen aus der Mehrwertabgabe finanziert werden. Die Mehrwertabgabe muss geleistet werden, wenn zum Beispiel Land von der Landwirtschaftszone in die Bauzone umgeteilt wird. Das Land hat dann mehr Wert.
Diese Mehrwertabgabe ziehen die Gemeinden ein. Im Aargau beträgt die Mehrwertabgabe auf Landeinzonungen 20 Prozent. Dies ist das vom Bund vorgeschriebene Minimum. Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, eine höhere Mehrwertabgabe zu verlangen.
Dem Kanton steht gemäss Baugesetz für Einzonungen und ihnen gleichgestellte Umzonungen die Hälfte des kantonalen Mindestsatzes zu. Weil die Gemeinden eigene zusätzliche Regelungen treffen können, beträgt der Kantonsanteil unter dem Strich weniger als die Hälfte der Gesamteinnahmen aus der Mehrwertabgabe.
Vor diesem Hintergrund schlägt der Regierungsrat bei der Abbruchprämie eine hälftige Kostenteilung zwischen Kanton und Gemeinden vor. Die Parteien und Verbänden können sich zum Vorschlag bis Mitte März äussern.






