Wie die Gemeinde Reisiswil mitteilt, wird für jeden mindestens drei Monate alten Hund eine jährliche Abgabe fällig, die per Rechnung eingezogen wird.
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Ein Kind mit einem Hund. (Symbolbild) - Pixabay
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Aufgrund des Kantonalen Gesetzes über die Hundetaxe ist für jeden mindestens drei Monate alten Hund eine jährliche Abgabe zu entrichten. Stichtag ist der 1. August.

Die Taxe beträgt, gemäss Beschluss der Gemeindeversammlung vom 29. November 2012, 30 Franken für das erste Tier und 60 Franken für jedes weitere Tier.

Diese Taxe wird wiederum mit Rechnung eingezogen.

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