Berner Verwaltungsgericht stützt Wahlverfahren in Niederönz
Das Berner Verwaltungsgericht hat eine Beschwerde gegen den Ablauf der Gemeinderatswahlen in Niederönz als unbegründet abgewiesen. Eine Stimmberechtigte hatte verlangt, die Wahlen an der Gemeindeversammlung vom 10. Juni für ungültig zu erklären.

Sie sah ihre politischen Rechte verletzt, weil der Gemeinderat ihre Bewerbung für das Gemeindepräsidium im Vorfeld nicht offiziell publiziert hatte. Von einer willkürlichen «Scheinwahl» könne jedoch keine Rede sein, schreibt das Verwaltungsgericht in dem am Montag veröffentlichten Urteil.
Die Oberaargauer Gemeinde mit ihren 1800 Einwohnern hielt sich demnach an das Organisationsreglement. Dieses verlangt keine Vorab-Publikation aller Bewerberinnen und Bewerber. Der Gemeinderat war befugt, eigene Wahlvorschläge zu veröffentlichen.
Da an der Versammlung selbst jede stimmberechtigte Person zusätzliche Vorschläge einbringen konnte, blieb die demokratische Mitbestimmung laut Verwaltungsgericht gewahrt.
Weitere Begehren der Beschwerdeführerin blieben ebenfalls erfolglos. Ihre Rügen gegen die Jahresrechnung 2025 waren verspätet. Auf weitere Forderungen trat das Gericht nicht ein. Verfahrenskosten wurden keine erhoben. Das Urteil kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.






