Neue Abfallverordnung tritt 2026 in Kraft
Aarwangen passt Abfallverordnung und Gebühren an: Wegen Aufwandüberschüssen werden die Abfallgebühren leicht erhöht. Inkrafttreten ist am 1. Januar 2026.

Wie die Gemeinde Aarwangen mitteilt, hat die Gemeindeversammlung vom 16. Juni 2025 das totalrevidierte Abfallreglement genehmigt. In der Zwischenzeit wurde auch die Abfallverordnung überarbeitet. Neu ist der Gebührentarif in der Abfallverordnung enthalten.
Bei der Abfallbeseitigung handelt es sich um einen spezialfinanzierten Bereich. Das bedeutet, dass die Einnahmen der Abfallbeseitigung deren Aufgaben zugeordnet sind. Allfällige Aufwandüberschüsse müssen durch zweckbestimmte Erträge abgedeckt werden, und Ertragsüberschüsse stehen der zukünftigen Aufgabenerfüllung zur Verfügung.
Die Abfallentsorgung weist in Aarwangen eine angespannte Lage hinsichtlich Kostendeckung (Aufwandüberschüsse) auf, weshalb eine leichte Erhöhung der Abfallgebühren unumgänglich ist.
Der Gemeinderat hat die totalrevidierte Abfallverordnung mit Gebührentarif genehmigt. Die Publikation zur Rechtssetzung erfolgte im amtlichen Publikationsorgan am 18. September 2025. Die neue Abfallverordnung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.









