Langenthal passt Zonenpläne an
Langenthal integriert Naturgefahren- und Gewässerräume in die Ortsplanung. Die Unterlagen zur Teilrevision liegen vom 1. September bis 1. Oktober öffentlich auf

Wie die Stadt Langenthal mitteilt, verlangen das Baugesetz des Kantons und das eidgenössische Gewässerschutzgesetz die verbindliche Festlegung von Naturgefahrengebieten und Gewässerräumen im Zonenplan der Gemeinden. Die Stadt Langenthal integriert diese Vorgaben nun in die Grundordnung.
Der Gemeinderat setzt den Auftrag im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung «Naturgefahren und Gewässerräume» um. Dafür werden die Zonenpläne für Naturgefahren und Gewässerräume neu erlassen und das Baureglement entsprechend ergänzt.
Die Festlegung der Gewässerräume ersetzt die Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung (GSchV) von 2019, die vor allem bei kleinen Fliessgewässern zu übergrossen Schutzräumen führten. Das Bundesrecht regelt, wie Gewässerräume bestimmt und genutzt werden.
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen zur Teilrevision – bestehend aus den Zonenplänen «Naturgefahren» und «Gewässerräume», der zugehörigen Änderung des Baureglements sowie einem Erläuterungsbericht – werden vom 1. September bis 1. Oktober 2025 im Verwaltungszentrum Langenthal, im 3. Stock öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen sind ausserdem auf der Webseite der Stadt aufgeschaltet. Während der Auflagefrist haben betroffene Personen die Möglichkeit, Einsprachen oder Rechtsverwahrungen einzureichen.