Am 28. Oktober 2021 hat der Souverän in Malans eine Teilrevision der Ortsplanung im Zusammenhang mit der Regelung von Mobilfunkanlagen beschossen.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Malans.
Das Dorfzentrum der Gemeinde Malans. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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An der von 87 Stimmbürgern besuchten Gemeindeversammlung vom 28. Oktober 2021 hat der Souverän eine Teilrevision der Ortsplanung im Zusammenhang mit der Regelung von Mobilfunkanlagen beschossen. Ohne Gegenstimmen genehmigt wurden ferner ein Nachtragskredit im Zusammenhang mit der Rathaussanierung sowie die Veräusserung der Kabelfernseh-Anlage.

Teilrevision Ortsplanung betreffend Mobilfunkanlagen

Mit 66 zu 8 Stimmen hat die Gemeindeversammlung im Rahmen der Teilrevision der Ortsplanung betreffend Mobilfunkanlagen die Teilrevision des Baugesetzes «Mobilfunkanlagen» sowie des «Generellen Erschliessungsplans 1 :5'000 Mobilfunkanlagen» gemäss Ausführungen in der Botschaft genehmigt.

Mit der vorliegenden Teilrevision verfolgt der Gemeindevorstand das Ziel, die Mobilfunkantennen-Standorte in Malans bestmöglich zu koordinieren und zwar in Vereinbarkeit mit dem Ortsbild- und Landschaftsschutz, zum Schutz von Wohngebieten vor ideellen Immissionen, mit möglichst geringen Eingriffen durch Bündelung von Standorten sowie in Kombination mit bestehenden Bauten und Anlagen.

Neugestaltung des Dorfkerns Malans

Ohne Gegenstimme hat die Gemeindeversammlung den formellen Baubeschluss im Zusammenhang mit der angedachten Projektänderung des Teilprojekts drei «Sanierung Rathaus» der Neugestaltung Dorfkern Malans gefasst und den diesbezüglichen Nachtragskredit in der Höhe von 670'000 Franken genehmigt.

Die Projektänderung sieht insbesondere eine hindernisfreie, vertikale Erschliessung sämtlicher Geschosse des Rathauses mittels eines Liftes sowie werterhaltende Massnahmen (umfassende Sanierung des gesamten Bodenaufbaus) im Ober- und Dachgeschoss inklusive Rückbau der Rathauswohnung vor.

Veräusserung der Kabelfernsehanlage

Im Zusammenhang mit der Veräusserung der Kabelfernseh-Anlage der Gemeinde Malans hat die Gemeindeversammlung die notwendigen Beschlüsse gefasst. So wurde in einem ersten Schritt die Überführung der Sachwerte zugehörend zum gemeindeeigenen Werk «Gross-GemeinschaftsAntennenanlage» (Kabelfernsehen) inklusive aller daran anknüpfenden Vertragsbeziehungen mit Dritten vom Verwaltungsvermögen ins Finanzvermögen der Gemeinde Malans beschlossen.

Ebenso oppositionslos wurde die Aufhebung des aus dem Jahre 1987 stammende Gesetz über den Bau und den Betrieb einer Gross-Gemeinschafts-Antennenanlage in der Gemeinde Malans, gutgeheissen. Abschliessend hat die Gemeindeversammlung auch die Veräusserung der GrossGemeinschafts-Antennenanlage (Kabelfernsehanlage) der Gemeinde Malans zum symbolischen Preis von einem Franken an die connecta ag, llanz, genehmigt.

Die connecta ag verpflichtet sich im Gegenzug, die Kabelfernsehanlage in Malans umfassend zu sanieren und mindestens zehn Jahre weiter zu betreiben.

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