Im Herbst 2022 wird die Gemeinde Weggis die neuen Tempo-Regimes für die gesamte Luzernerstrasse, die Kreuz- und die Hertensteinstrasse veröffentlichen.
Das Dorfzentrum in Weggis.
Das Dorfzentrum in Weggis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Wie die Gemeinde Weggis mitteilt, überreichte der Gemeinderat in der vorletzten August-Woche 2022 einer Vertretung des Petitionskomitees die Antwort auf die Petition «Für Zebrastreifen in der Zone 30 in Weggis», nachdem er sich seit der Eingabe der Petition im Frühling 2022 erneut mit der entsprechenden Thematik befasst hatte.

So wurden neue Messungen über die Anzahl der Fussgänger und deren Verhalten an verschiedenen neuralgischen Punkten im Dorf durchgeführt. Es fanden Gespräche mit der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) sowie eine Begehung vor Ort am 7. Juli 2022 statt. Die Antwort an das Petitionskomitee beinhaltet nun die weiteren Schritte im Zusammenhang mit der Erhöhung der Verkehrssicherheit mittels Tempo-30-Zonen.

Öffentliche Auflage für Tempo 30 auf drei Weggiser Gemeindestrassen

Aufgrund der zusammengetragenen Fakten hat der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 17. August 2022 beschlossen, dass auf den Strassenzügen Luzerner-, Kreuz- und Hertensteinstrasse Tempo 30 eingeführt werden soll. Die jeweiligen öffentlichen Auflagen erfolgen separat für jeden Strassenzug.

Auf das Beibehalten von Zebrastreifen soll mit wenigen Ausnahmen verzichtet werden. Dies auch aufgrund diverser positiver Erfahrungen in anderen Schweizer Städten und Gemeinden, klaren Empfehlungen der BFU sowie den Ergebnissen aus den örtlichen Messungen und Analysen.

Drei Zebrastreifen werden vorläufig beibehalten

Beibehalten wird der Zebrastreifen in der Luzernerstrasse Neubüel/Coopit mit der Begründung, dass das Bauwerk korrekt ist, die Strasse stark frequentiert ist, und eine Bushaltestelle sowie ein Einkaufszentrum bestehen.

Der Zebrastreifen bei der Verzweigung Kreuz-/Luzernerstrasse wird weitergeführt mit der Begründung der neuen Einführung des Rechtsvortrittes und einer baldmöglichsten Anpassung des Knotens mit anschliessender Auflösung des Fussgängerstreifens.

Der Zebrastreifen bei der Luzernerstrasse im Bereich Tennisplatz/Werkhof wird ebenfalls beibehalten. Der Gemeinderat begründet dies mit einem starken Verkehrsaufkommen im Bereich des Dorfeingangs von Weggis.

An diesen Punkten handelt es sich von der Gewohnheit der zu Fuss gehenden her um klar definierte Querungsstellen einer Strasse.

Begegnungszone beim Knoten Luzerner-/See-/Gotthard- und Rigistrasse

Beim Knoten Luzerner-/See-/Gotthard- und Rigistrasse, wo eine flächige Querung des gesamten Strassenbereichs möglich ist, werden keine Fussgängerstreifen angebracht. Dies aufgrund der bewährten Situation seit des hier eingeführten Tempo-30-Regimes sowie der neu durchgeführten Messungen.

Die analysierten Strassenquerungen bestätigen diesen Entscheid. In diesem Gebiet sieht der Gemeinderat mittelfristig allenfalls die Schaffung einer Begegnungszone (Tempo 20) vor. Diese muss jedoch im Einklang mit einer allfälligen neuen Dorfplatzgestaltung sowie insbesondere auch mit der definitiven behindertengerechten Umsetzung der Bushaltestelle realisiert werden.

Markierungen werden aufgefrischt

Die gelb markierten «BFU-Füsschen» im Dorfzentrum werden beibehalten und aufgefrischt. Der Gemeinderat behält sich vor, solche Markierungen an anderen Punkten ebenfalls noch vorzunehmen. Auch für sehbehinderte oder blinde Personen können allfällige Markierungen am Boden angebracht werden.

Die Markierung «bfu-Füsschen» dient dazu, den Fussgängern – insbesondere den Schulkindern – die geeignetste Querungsstelle in einem Streckenabschnitt ohne Zebrastreifen anzuzeigen. Dabei handelt es sich um die Stelle mit der grösstmöglichen Sichtweite auf den Fahrverkehr. Die Fussgänger sind gegenüber dem Fahrverkehr auf der Fahrbahn nicht vortrittsberechtigt, und sie sind nicht verpflichtet, diese Querungsstelle zu benützen.

Problemloses Queren innerhalb der grossen Zeitlücken zwischen den Fahrzeugen

Die Einführung von Tempo 30 führt grundsätzlich zu einer Verkehrssicherheit aller Strassenteilnehmenden, weshalb die Verordnung über Tempo-30-Zonen in Artikel 4 Absatz 2 auch keine Zebrastreifen vorsieht. Die erneuten Messungen in Weggis haben ergeben, dass es problemlos möglich ist, die Strassen im Dorfzentrum innerhalb der grösseren Zeitlücken zwischen den vorbeifahrenden Fahrzeugen zu überqueren.

Der Gemeinderat ist zusammen mit der BFU auch überzeugt, dass beim Vorhandensein eines Zebrastreifens eher gefährlichere Situationen wie beispielsweise Querung hinter stehendem Bus und grosse Umwege entstehen, weil das Gesetz die Benützungspflicht von Zebrastreifen fordert. Denn: Fussgänger müssen Fussgängerstreifen benützen, wenn diese weniger als 50 Meter entfernt sind.

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