In Meilen finden die Erneuerungswahl des Notars statt
Wahlvorschläge für die Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2022-2026 in Meilen sind bis am Mittwoch, 29. Dezember 2021, einzureichen.

Es kommt das Vorverfahren gemäss §§ 48 ff. Gesetz über die politischen Rechte (GPR) zur Anwendung. Falls gleich viele oder weniger Personen vorgeschlagen wurden, als Stellen zu besetzen sind, und die zunächst Vorgeschlagenen mit den definitiv Vorgeschlagenen übereinstimmen, wird die vorgeschlagene Person von der Gemeindevorsteherschaft als gewählt erklärt (§ 54 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs. 1 lit. c GPR, stille Wahl); ansonsten wird die Wahl am 15. Mai 2022 mit leeren Wahlzetteln durchgeführt.
Wählbar sind nur Personen mit einem Wahlfähigkeitszeugnis als Notar
Wahlvorschläge sind innert 40 Tagen, das heisst bis am Mittwoch, 29. Dezember 2021, der Kreiswahlvorsteherschaft Meilen, einzureichen. Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit politischem Wohnsitz im Notariatskreis Meilen-Herrliberg unterzeichnet sein unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und genauer Adresse.
Die vorgeschlagene Person ist mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, genauer Adresse und Heimatort zu bezeichnen. Zudem kann der Rufname und die Parteizugehörigkeit angegeben werden. Wählbar sind nur Personen, die im Besitz eines Wahlfähigkeitszeugnisses als Notar sind.