Zumikon

Notfallkonzept und Alarmierung wurde genehmigt

Gemeinde Zumikon
Gemeinde Zumikon

Goldküste,

Die Gemeinde Zumikon führt per 1. Januar 2026 ein neues Notfallkonzept ein und setzt künftig auf die Alarmierungs-App «E-Mergency».

Der Dorfplatz in Zumikon und rechts im Bild das Gemeindehaus.
Der Dorfplatz in Zumikon und rechts im Bild das Gemeindehaus. - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Zumikon berichtet, überprüfte die Abteilung Sicherheit anlässlich der Ausarbeitung des Notfallkonzepts für den Bevölkerungsschutz auch das Konzept der Gemeindeverwaltung in Bezug auf die Alarmierung und das Verhalten der Mitarbeitenden im Ereignisfall. Dabei zeigte sich, dass dafür lediglich minimale Ansätze vorhanden waren.

Eine Einrichtung zur Alarmierung, sei es baulicher Natur oder durch technische Mittel, besteht nicht, sodass die Mitarbeitenden der Verwaltung im Ereignisfall nicht ausreichend alarmiert werden können. Da die Ausarbeitung eines Notfallkonzepts zeitintensiv ist und Fachwissen erfordert, wurde der Schweizerische Verein für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (ASGS) mit der Unterstützung beauftragt.

Hierfür wurde ein Betrag von 10'000 Franken budgetiert. In Absprache mit dem ASGS wurde in den vergangenen Monaten der Umfang des Konzepts definiert und dasselbe für die Gemeindeverwaltung erarbeitet. Der Gemeinderat hat das Notfallkonzept genehmigt, welches per 1. Januar 2026 in Kraft tritt.

Einführung moderner Alarmierungs-App

Für die Alarmierung im Ereignisfall sollte ein zeitgemässes und im Ernstfall einfach zu bedienendes Hilfsmittel zur Verfügung stehen. Die Alarmierung muss auf mehreren Kanälen erfolgen, sodass sichergestellt werden kann, dass alle Mitarbeitenden informiert beziehungsweise alarmiert werden können.

Zudem soll eine Alarmierung, beispielsweise bei einem Brand oder einem medizinischen Notfall, durch jeden Mitarbeitenden ausgelöst werden können. Die ASGS empfiehlt der Gemeinde Zumikon für die Alarmierung die App «E-Mergency» einzuführen, die sich bereits in vielen Betrieben bewährt hat, unter anderem auch bei der Schule Zumikon.

Die Anschaffungs- und Einführungskosten können zu Lasten des obgenannten Umsetzungskredits bewilligt werden. Für die Betriebskosten der App im ersten Jahr von rund 6200 Franken hat der Gemeinderat einen entsprechenden Kredit zu Lasten der Freien Limite des Gemeinderats bewilligt.

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