In Küsnacht wird ein Notars für den Notariatskreis Küsnacht gewählt
Da nur ein Wahlvorschlag für die Wahl des Notars vom Notariatskreis Küsnacht eingereicht wurde, wurde eine zweite Frist bis 17. Februar 2022 angesetzt.

Gestützt auf die Wahlausschreibung vom 16. Dezember 2021 ist innert Frist nur ein Wahlvorschlag für die Erneuerungswahl des Notars für die Amtsdauer 2022 bis 2026 für den Notariatskreis Küsnacht, Gemeinden Erlenbach, Küsnacht und Zumikon, eingereicht worden: Hersche Thomas.
Daher wird eine zweite Frist von sieben Tagen, das heisst bis 17. Februar 2022 angesetzt, innert welcher Wahlvorschläge zurückgezogen, geändert oder neue Wahlvorschläge der Gemeinderatskanzlei Küsnacht eingereicht werden können.
Jeder Wahlvorschlag muss mindestens 15 stimmberechtigte Unterschriften besitzen
Wählbar ist, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat und über ein Wahlfähigkeitszeugnis verfügt. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatskreises Küsnacht eigenhändig unterzeichnet sein.
Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare mit den notwendigen Angaben zur Einreichung von Wahlvorschlägen können bei der Gemeinderatskanzlei Küsnacht bezogen oder auf der Gemeindehomepage heruntergeladen werden.
Es wird eine stille Wahl oder eine Urnenwahl durchgeführt
Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl erfüllt, wird die vorgeschlagene Person nach Ablauf der Nachfrist vom Gemeinderat Küsnacht, wahlleitende Behörde, als gewählt erklärt. Andernfalls wird am 15. Mai 2022 eine Urnenwahl durchgeführt.
Gegen diese Wahlanordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert fünf Tagen ab Publikation schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.