

Erlass des Reglements Homeoffice in Zumikon

In den Gemeindeverwaltungen war das Leisten von Arbeit im Homeoffice bisher nicht sehr verbreitet. Mit dem Hereinbruch der Corona-Pandemie im März 2020 und der damit verbundenen, vom Bundesrat verordneten Empfehlung beziehungsweise Pflicht zur Arbeit im Homeoffice war auch die Gemeindeverwaltung Zumikon gefordert, den Mitarbeitenden eine Möglichkeit für Homeoffice anbieten zu können.
Für die Arbeit im Homeoffice während der Corona-Pandemie wurden kurzfristig die notwendigen technischen Bedingungen geschaffen sowie ein Homeoffice-Reglement erlassen. Dieses hat nach Aufhebung der Corona-Massnahmen im Februar 2022 grundsätzlich keine Gültigkeit mehr.
Heutzutage, nach den umfangreichen Homeoffice-Einsätzen während der Pandemie-Zeit, ist es praktisch undenkbar, die Möglichkeit von Homeoffice wieder gänzlich zu eliminieren. Der Gemeinderat hat deshalb ein überarbeitetes Reglement erlassen, welches etwas striktere Vorgaben enthält, als dies zuvor der Fall war. Das neue Homeoffice-Reglement tritt per 1. Juli 2022 in Kraft.