Coronavirus: Maskentragepflicht, Quarantäne und Contact Tracing

Angesichts der leicht steigenden Fallzahlen und um eine erneute Verbreitung des Coronavirus zu verhindern, hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen getroffen.

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Informationen zum Coronavirus - Keystone

Die ab 6. Juli 2020 geltende Maskentragepflicht betrifft alle öffentlichen Verkehrsmittel wie Bus, Zug, Tram, Seilbahn und Schiff. Sie gilt unabhängig von der Distanzempfehlung und der Anzahl sich im Transportmittel befindenden Personen.

Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen. Der Bund empfiehlt die Benutzung von chirurgischen Masken oder industriell gefertigten Textilmasken.

Selbstgenähte Masken werden nicht empfohlen. Durch die Benutzung eines Schals oder Tuches wird die Maskentragepflicht nicht erfüllt.

Wer sich weigert, eine Maske zu tragen, muss das Verkehrsmittel an der nächsten Station verlassen. Wichtig ist: Die Maske muss Mund und Nase bedecken.

Quarantänepflicht bei Einreise aus Risikoländern und -gebieten

Seit der Grenzöffnung der Schweiz sind vermehrt Personen eingereist, welche sich im Ausland mit dem Coronavirus infiziert haben. Aus diesem Grund hat der Bundesrat eine ab dem 6. Juli 2020 geltende Quarantänepflicht von 10 Tagen für Personen, welche aus einem Risikoland oder -gebiet einreisen, verhängt.

Das BAG führt eine entsprechende Liste, welche regelmässig angepasst wird. Die betroffenen Personen werden an den Grenzen oder bei der Einreise informiert und müssen sich anschliessend bei den kantonalen Behörden melden.

Flug- und Reisebusgesellschaften werden angewiesen, keine kranken Passagiere zu transportieren.

Contact Tracing

Im Fokus steht weiter das Contact Tracing. Die SwissCovid App ist seit dem 25. Juni im Apple Store und im Google Play Store verfügbar.

Der Bundesrat empfiehlt zur weiteren Eindämmung der Pandemie die Verwendung dieser Applikation. Wo immer möglich sollen die Kontaktdaten hinterlassen werden, damit im Falle einer möglichen Exponierung die Personen kontaktiert werden können.

Wer Kontakt zu einer positiv getesteten Person gehabt haben sollte, soll sich in Quarantäne begeben. Treten Symptome auf, sollte man sich sofort testen, zu Hause bleiben und sich in Isolation begeben.

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