Wie die Stadt Kriens meldet, hat ihre Beschwerde im Plangenehmigungsverfahren für das Gesamtprojekt Bypass beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht.
Das Stadtzentrum der Gemeinde Kriens.
Das Stadtzentrum der Gemeinde Kriens. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Vor inzwischen vier Jahren (Stand 10. April 2024) wurden die Planunterlagen für den Bau des Bypass-Projektes öffentlich aufgelegt.

Das Bundesamt für Strassen (Astra) will im Auftrag der Eidgenossenschaft eine zweite Tunnelröhre durch den Sonnenberg erstellen.

Sie soll den Engpass auf der Nord-/Süd-Achse der Autobahn entschärfen.

Gleichzeitig soll das bestehende Tunnelsystem als «Stadtautobahn» hauptsächlich dem regionalen und lokalen Verkehr dienen und so die Stadt Luzern entlasten.

Die Beschwerde wurde weitestgehend abgelehnt

Im Rahmen des Plangenehmigungsverfahrens hat sich auch die Stadt Kriens mit einer Beschwerde ans Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Uvek) gewandt.

Im vergangenen Februar hat das Uvek seinen Entscheid veröffentlicht und die Krienser Anliegen aus der Beschwerde weitestgehend abgelehnt.

Im Entscheid stützte sich das Uvek im Wesentlichen auf die Vorgaben des «Generellen Projektes». Dieses endet de facto am heutigen Tunnelportal im Grosshof.

Die Stadt Kriens als direkt betroffene Standortgemeinde aber hatte bereits in ihrer Beschwerde ans Uvek darauf hingewiesen, dass diese Argumentation im wahrsten Sinne des Wortes «zu kurz» greife.

Stark steigenden und vielfältigen Mehrbelastung

Der Bau des Tunnels führe zu einer stark steigenden und vielfältigen Mehrbelastung der Agglomeration im Raum Luzern-Süd, die mit dem Bau ausgeglichen werden müssten.

Mit Blick auf städtebauliche Aspekte und den Landschaftsschutz seien diese sogar zwingend und müssten als Teil des Bypass-Projektes realisiert werden.

Das heute offen geführte Autobahn-Stück zwischen Sonnenberg-Portal und Tunnel Schlund müsse mit Blick auf die stark verbreiterte Autobahn siedlungsverträglicher gestaltet und ganz oder teilweise überdeckt werden.

Schutzmassnahmen für die Bevölkerung

Zudem forderte die Stadt Kriens weitergehende Schutzmassnahmen für die Bevölkerung während der rund 15 Jahre dauernden Bauphase sowie eine ununterbrochene Sicherung der Erreichbarkeit von Kriens – unter anderem mit einer durchgehenden Busspur von Kriens bis zum Luzernerhof.

Aus Sicht der Stadt seien die im Rahmen der Planauflage gemachten Zusagen diesbezüglich fehlend oder zumindest zu wenig verbindlich.

Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht

Mit dem Weiterzug ans Bundesverwaltungsgericht will sich die Stadt Kriens weiterhin für eine Stadtreparatur einsetzen.

Den Auftrag dazu hat das Krienser Stadtparlament dem Stadtrat erteilt. Dieses hatte sich zwar hart im Verfahren, jedoch kompromissbereit in der Sache gezeigt.

Basierend auf einer Absichtserklärung mit dem Astra Kanton Luzern und LuzernPlus wirkt Kriens seit 15 Monaten mit an der Entwicklung einer möglichen Lösung.

Im Rahmen eines Testplanungsverfahrens sind erste Ansätze dazu entwickelt worden.

Der Stadt- und Einwohnerrat ist kompromissbereit

Die Ergebnisse der Fachteams haben gezeigt, dass nicht eine Ganzeinhausung, sondern drei Teilüberdeckungen für Kriens den maximalen Nutzen bringen würden.

Stadtrat und Einwohnerrat liessen durchblicken, dass ein Kompromiss auf dieser Ebene ein gangbarer Weg wäre.

Darauf zielt auch eine zweite Absichtserklärung ab, welche die vier Partner im vergangenen Januar unterzeichneten.

Sie hält fest, dass die vier Partner nun bis Ende 2025 die Projektideen in Planung und Realisierbarkeit konkretisieren, um Verbindlichkeit zu schaffen und um den Finanzierungsschlüssel auszuarbeiten.

Das Bundesverwaltungsgericht prüft die Argumente

«Diesen Weg werden wir weiterfolgen. Für Kriens wäre das ein grosser Gewinn», sagt Stadtpräsidentin Christine Kaufmann-Wolf.

«Wenn wir jetzt das Verfahren weiterziehen, soll das unsere Absicht unterstreichen, nicht das Projekt an sich zu gefährden, sondern deren negativen Auswirkungen auf Bevölkerung und Lebensraum zu reduzieren.»

Hoffnung schöpft die Stadt Kriens für ihre Beschwerde namentlich aus der Tatsache, dass mit dem Bundesverwaltungsgericht nun eine unabhängige Instanz die Argumente prüfe.

Kriens hält an einer Ganz- oder Teileinhausung fest

«Verbindlichkeit ist in beiden Bereichen das Schlüsselwort», sagt Christine Kaufmann Wolf.

«Verbindlichkeit für den weiteren Weg der drei Teilüberdeckungen, aber auch Verbindlichkeit etwa bei flankierenden Massnahmen beim Bypass-Bau.»

Sie führt aber den im Rahmen der Testplanung entwickelten Ansatz für einen Kompromiss bewusst in der Beschwerde an: «Das Bundesverwaltungsgericht prüft unser Anliegen nicht aus technischer Sicht.

Es hat zu beurteilen, wie weit eine Bauherrschaft nicht nur für die technisch korrekte Abwicklung ihres Bauvorhabens, sondern auch für die dadurch verursachten Auswirkungen auf die direkte Umgebung verantwortlich ist.»

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