Stadt aktualisiert Marktreglement ab 2026

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Bodensee,

Der Stadtrat Kreuzlingen setzt per 1. Januar 2026 aktualisierte Richtlinien zum Marktreglement in Kraft, die Organisation, Gebühren und Stromnutzung regeln.

Kreuzlingen
Die Stadt Kreuzlingen. (Symbolbild) - Keystone

Wie die Stadt Kreuzlingen mitteilt, entsprachen zahlreiche Ausführungsbestimmungen zum Marktreglement vom 17. Mai 2011 nicht mehr dem aktuellen Stand, weshalb der Stadtrat eine Aktualisierung der Richtlinien vornahm. Die Anpassungen betreffen insbesondere organisatorische und preisliche Struktu-ren.

So wird neu auch der Chrüzlinger Markt in die Richtlinien aufgenommen. Deren Organisation verbleibt beim Stadtmarketing, während die Hauptverantwortung dem Marktchef obliegt, dies gilt für alle übrigen Märkte, die von Dritten durchgeführt werden.

Des Weiteren vereinheitlichte der Stadtrat die Gebühren, um die effektiven Kosten zu decken. Trotz dieser Anpassung bleiben die Gebühren unter dem Niveau vergleichbarer Märkte in grösseren Städten wie Arbon, Amriswil, Steckborn und Frauenfeld.

Auch die Nutzung der Stromanschlüsse wird neu geregelt – die Stromkosten für Anschlüsse ab 400V stellt Energie Kreuzlingen den Verbrauchern direkt in Rechnung. Die Richtlinien zum neuen Marktgesetz werden per 1. Januar 2026 in Kraft gesetzt.

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