Wahlmaterial: Einige amtliche Namenslisten fehlerhaft gedruckt
Einige Exemplare der amtlichen Namensliste für die Wahl des Gemeindepräsidiums am 28. September 2025 wurden fehlerhaft gedruckt. Folgendes können Sie jetzt tun.

Am 28. September 2025 finden in Köniz Gesamterneuerungswahlen statt. Beim Einpacken des amtlichen Wahlmaterials wurde festgestellt, dass es beim Druck des Materials zu einer technischen Störung gekommen ist, wie die Gemeinde Köniz schreibt.
Einige Exemplare der amtlichen Namensliste für die Wahl des Gemeindepräsidiums wurden fehlerhaft gedruckt. Auf die korrekte Durchführung der Wahl hat dies keinen Einfluss.
Namensliste für die Wahl des Gemeindepräsidiums zum Teil fehlerhaft
Mit dem amtlichen Wahlmaterial erhalten die Wahlberechtigten den Stimmrechtsausweis, die Wahlzettel für Gemeinderat und Parlament, den Wahlzettel für das Gemeindepräsidium und die amtliche Namensliste mit den wählbaren Personen für das Gemeindepräsidium sowie eine Wahlanleitung.
Beim Einpacken des Materials für die Gemeindewahlen vom 28. September 2025 wurde festgestellt, dass die Namensliste für die Wahl des Gemeindepräsidiums zum Teil fehlerhaft gedruckt wurde (leer oder nur teilweise bedruckt).
Die Gemeinde hat sofort reagiert; trotzdem besteht die Möglichkeit, dass einige Wahlberechtigte eine unvollständig bedruckte amtliche Namensliste erhalten haben. Wir bedauern das und entschuldigen uns für die Unannehmlichkeiten.
Korrekte Wahl ist nicht infrage gestellt
Der Stimmrechtsausweis, die Wahlzettel für den Gemeinderat und das Parlament sowie der Wahlzettel für das Gemeindepräsidium sind davon nicht betroffen, sie wurden korrekt gedruckt und zugestellt.
Hinweis an die Wahlberechtigten
Die Namensliste ist kein amtlicher Wahlzettel. Sie enthält den Namen der wählbaren Person für das Gemeindepräsidium. Es ist eine Information für die Wählenden.
Wer die Namensliste nicht korrekt erhalten haben sollte, findet sie auf der Webseite der Gemeinde hinterlegt oder sich an die Gemeindekanzlei wenden, Ansprechpartnerin: Cornelia Rauch.