Der Gemeinderat hat eine entsprechende Änderung des Reglements über Abstimmungen und Wahlen zuhanden des Parlaments verabschiedet.
Gemeindehaus Anlieferung mit Kirchturm von Köniz.
Gemeindehaus Anlieferung mit Kirchturm von Köniz. - Nau.ch / Ueli Hiltpold
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Die Offenlegungspflicht würde drei Punkte betreffen, wie der Könizer Gemeinderat am Donnerstag, 25. Mai 2023, mitteilte.

Erstens müssten die politischen Parteien alljährlich ihre Finanzierung offenlegen. Zweitens müsste bei Spenden über 5000 Franken die Identität des Spenders bekannt gegeben werden.

Und drittens müssen die Akteurinnen und Akteure bei kommunalen politischen Kampagnen, für welche sie 5000 Franken oder mehr aufwenden, ihre Finanzierung offenlegen.

Mit diesen Änderungen erfülle der Gemeinderat die Motion von Vanda Descombes (SP), die das Parlament im Mai 2021 als erheblich erklärte.

Neue Vorschriften sollen spätestens 2025 in Kraft sein

Ziele dieser Transparenz seien der Schutz der freien Willensbildung im Vorfeld von Abstimmungen und Wahlen sowie die Stärkung des Vertrauens in die Politik.

Gemäss Communiqué wird das Parlament die Vorlage am 19. Juni 2023 beraten. Voraussichtlich wird die Stimmbevölkerung am 26. November 2023 darüber abstimmen.

Die neuen Vorschriften sollen spätestens für die nächsten Gemeindewahlen 2025 in Kraft sein.

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