Köniz: Ausweitung der Zertifikatspflicht in Schul- und Sportanlagen
In den Turn- und Sportanlagen und öffentlichen Räumen der Schulanlagen der Gemeinde gilt ab 6. Dezember 2021 eine Ausweitung der Masken- und Zertifikatspflicht.

Ab Montag, 6. Dezember 2021, gilt im Innern von Kultur-, Sport und Freizeiteinrichtungen und an Veranstaltungen in Innenräumen eine Covid-Zertifikatspflicht.
Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Dezember 2021 beschlossen. Die Gemeinde Köniz richtet sich nach den Vorgaben von Bund und Kanton Bern.
Die Covid-Zertifikatspflicht gilt in Innenräumen für alle öffentlichen Veranstaltungen und alle sportlichen und kulturellen Aktivitäten von Laien. Bei sportlichen und kulturellen Aktivitäten in Innenräumen – wie Trainings oder Musik- und Theaterproben in fixen Gruppen – gilt ebenfalls Covid-Zertifikatspflicht ab 16 Jahren.
Maskenpflicht an 3G-Veranstaltungen
Zusätzlich zur Covid-Zertifikatspflicht besteht an 3G-Veranstaltungen eine Maskenpflicht, inklusive Trainings. Bei der Konsumation gilt eine Sitzpflicht. Ausnahmen gibt es für Musiker und für gewisse Sportarten. Die genaueren Angaben sind hier noch nicht bekannt und werden laufend ergänzt.
Draussen gilt für Veranstaltungen mit mehr als 300 Personen eine Covid-Zertifikatspflicht. Bei kleineren Veranstaltungen im Freien können die Veranstalter selber entscheiden, ob der Zugang auf Personen mit Zertifikat eingeschränkt wird oder nicht.
Veranstalter können den Zutritt auf 2G (Geimpfte und Genesene) beschränken. Bei 2G entfallen Masken- und Sitzpflicht bei Konsumation.