Wie die Gemeinde Hirschthal informiert, müssen ab sofort die beschlossenen Sparmassnahmen in allen öffentlichen Liegenschaften der Gemeinde umgesetzt werden.
Gemeindeverwaltung Hirschthal.
Gemeindeverwaltung Hirschthal. - Nau.ch / Simone Imhof
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Ab sofort und bis 31. März 2023 sind in allen öffentlichen Liegenschaften der Gemeinde Hirschthal folgende Massnahmen zur Einsparung von Energie so schnell wie möglich umzusetzen:

Die Verminderung der Raumtemperatur um ein Grad Celsius senkt den Heizenergieverbrauch um rund sechs Prozent.

Der Gemeinderat hat nun für die gemeindeeigenen Liegenschaften, gemäss den Massnahmen des Regierungsrates, eine Senkung der Raumtemperatur auf etwa 20 Grad Celsius beschlossen.

Verzicht auf nicht sicherheitsrelevante Aussen- und Gebäudebeleuchtungen

Die Beleuchtung von Gebäuden hat unter normalen Umständen durchaus seine Berechtigung. Unter den aktuellen Bedingungen ist auf nicht sicherheitsrelevante Aussen- und Gebäudebeleuchtungen zu verzichten.

Steckerfertige Elektrogeräte zum Heizen oder zur Komfortkühlung von Räumen sind in den Gebäuden der Gemeinde nicht erlaubt.

In den gemeindeeigenen Gebäuden sind alle gängigen Stromsparmassnahmen konsequent umzusetzen.

Dazu zählt insbesondere der Verzicht auf Stand-by-Betrieb durch komplettes Ausschalten von Elektrogeräten und die Raumbeleuchtung in unbenutzten Räumen.

Die Warmwasseraufbereitung wir reduziert

Die Warmwasseraufbereitung wird in den gemeindeeigenen Liegenschaften auf 60 Grad Celsius reduziert, sofern aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen gewährleistet werden kann, dass die Temperatur bei den Entnahmestellen mindestens 50 Grad Celsius beträgt.

Eine tiefere Betriebstemperatur oder ein kompletter Verzicht auf die Warmwasseraufbereitung ist aus hygienischen und gesundheitlichen Gründen nicht angezeigt.

Richtig lüften

Wer mit ständig schräg gestellten Fenstern lüftet, lässt viel Wärme ins Freie entweichen.

In den gemeindeeigenen Liegenschaften ist daher während der Heizperiode auf gekippte Fenster zu verzichten.

Personal, Hauswarte und Mieter werden aufgefordert, alle Fenster besser dreimal täglich fünf bis zehn Minuten für ein energiesparendes Stosslüften zu öffnen.

Weitere Massnahmen

In allen öffentlichen Gemeindegebäuden sind sämtliche nicht notwendigen Geräte (zum Beispiel Kühlschränke) ausser Betrieb zu nehmen.

Ausgenommen bleiben die Geräte in den Pausenräumen.

Auf die Installation der Weihnachtsbeleuchtung an den vier Platanen vor dem Gemeindehaus wird verzichtet.

Bei den Weihnachtsbäumen im Schulhaus, im Kindergarten und in der Mehrzweckanlage Hirschmatt wird auf eine netzbetriebene elektrische Beleuchtung verzichtet.

Eine Beleuchtung mittels Solarenergie ist jedoch möglich.

Umsetzung der Massnahmen

Die Umsetzung der Massnahmen hat im Auftrag des Gemeinderates durch die Mitarbeiter des Bauamtes, der Hauswartung, der Schul- und Gemeindeverwaltung sowie die Mieter und Benutzer von Gemeindeanlagen zu erfolgen.

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