Wie die Gemeinde Hirschthal mitteilt, können Neophytensäcke bei Gemeindekanzlei und Gemeindebauamt bezogen und zusammen mit dem Hauskehricht deponiert werden.
Gemeindeverwaltung Hirschthal.
Gemeindeverwaltung Hirschthal. - Nau.ch / Simone Imhof
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Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, welche in der Schweiz ursprünglich nicht vorkamen. Die meisten dieser Pflanzen sind weder für Menschen noch für Natur schädlich.

Jedoch gibt es einige wenige Neophyten, sogenannte invasive Neophyten, welche gesundheitliche Probleme, Schäden an der Infrastruktur oder Einbussen in der Land- und Forstwirtschaft verursachen können.

Daher ist es wichtig, die invasiven Neophyten zu bekämpfen. Der Kanton Aargau stellt allen Gemeinden kostenlose Neophytensäcke zur Entsorgung von Neophyten zur Verfügung.

Diese Säcke können bei der Gemeindekanzlei und beim Gemeindebauamt bezogen werden.

Entsorgung der Neophyten

Die gefüllten Neophytensäcke können zusammen mit dem Hauskehricht jeweils am Dienstag deponiert werden, wo auch der Kehricht für die Kehrichtabfuhr bereitgestellt wird.

Neophyten dürfen keinesfalls in die Grünabfuhr gegeben werden, da sie sich dadurch noch immer vermehren können.

Einige Beispiele für invasive Neophyten sind das einjährige Berufskraut, Jakobskreuzkraut und das drüsige Springkraut.

Es kann auf der Gemeindekanzlei ein Flyer bezogen werden, auf welchem die wichtigsten invasiven Neophyten aufgeführt sind.

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