Not-Rohrleitung sichert Gasversorgung im Toggenburg
In Kirchberg SG soll die Gasleitung künftig die Thur unterqueren. Bis die definitive Lösung in zwei Jahren steht, sichert eine Notbrücke die Versorgung im Tal.

Wer in den letzten Tagen unten bei der Mühlaubrücke war, konnte feststellen, dass die Sicherheitsmassnahmen um die Brücke ausgeweitet wurden, berichtet die Gemeinde Kirchberg SG. Dies hat mit der an der Brücke befestigte Gasleitung zu tun.
Deren Sicherung über eine Not-Rohrleitungsbrücke geniesst im Moment die höchste Priorität. Erstens hängt die Versorgung des Toggenburgs von dieser Leitung ab. Zweitens erlaubt das Bundesrecht Notmassnahmen für Gas. Alle anderen betroffenen Werke müssen die ordentlichen Bewilligungsverfahren durchlaufen.
Anfangs Woche trafen sich Katharina Meier, Gemeindepräsidentin von Lütisburg und Roman Habrik, Gemeindepräsident von Kirchberg mit den Vertretern der Ganeos AG als Betreiberin der Gasleitung um die aktuelle Lage zu beurteilen und die nächsten Schritte gemeinsam zu bestimmen.
Gasleitungsbrücke als technische Herausforderung
Ziel ist es, die bestehende Gasleitung so schnell wie möglich von der Mühlaubrücke wegzuverlegen. Das Bundesamt für Energie BFE ordnet dafür eine sofortige temporäre Brücke im Notrecht an, die mit Hochdruck geplant und vom Eidgenössischen Rohrleitungsinspektorat (ERI) bewilligt werden muss.
Was an diesem Treffen bereits klar wurde ist: Die Platzverhältnisse sind äusserst anspruchsvoll und sehr eng. Schon die Spannbreite dieser Rohrleitungsbrücke ist technisch eine Herausforderung.
Sie muss in ausreichendem Abstand zur bestehenden Brücke erstellt werden, damit eine separate Hilfsbrücke für den Neubau später problemlos installiert werden kann. Auf der anderen Seite muss sie so nah an den bestehenden Strassen sein, dass sie mit verfügbaren Krans dorthin gehievt werden kann. Der Spielraum ist also sehr limitiert.
Hohe Anforderungen und viele offene Abklärungen
Zusätzlich gilt es zu berücksichtigen, dass die neue Lösung künftig idealerweise auch Synergien für weitere Werkleitungen oder sogar für Fussgängerinnen und Fussgänger ermöglichen soll. Dafür sind, wie erwähnt, ordentliche Baubewilligungsverfahren erforderlich.
Dazu können aus heutiger Sicht noch keine Aussagen gemacht werden. Die beiden Gemeinden stehen aber im engen Kontakt mit der Ganeos AG, um zu prüfen und sicherzustellen, dass auch für die Zukunft möglichst viele Optionen offenbleiben.
Die Anforderungen und Auflagen seitens BFE und ERI sind jedoch sehr hoch und es bedarf vieler zusätzlicher Abklärungen. Der gegenseitige Austausch ist unkompliziert und lösungsorientiert.
Fokus liegt auf Planung einer neuen Brücke
Was heute schon klar ist: Die definitive Leitungsführung für das Gas muss neu geplant werden. Eine solche Leitungsführung wird über keine neue Brücke führen. Diese wird die Thur in Zukunft unterqueren. Dafür ist mit einem Zeitaufwand von zwei bis zweieinhalb Jahren zu rechnen.
Und was jetzt schon praktisch ausgeschlossen werden kann ist, dass es bis zur möglichen Eröffnung einer neuen Mühlau-Brücke ein Provisorium für den motorisierten Verkehr geben wird. Was sich ebenfalls abzeichnet ist: Es macht finanziell und zeitlich für die Gemeinden keinen Sinn, jetzt Ressourcen in verschiedene Notbrücken zu investieren.
Am effizientesten ist, die Planung für eine neue Brücke voranzutreiben. Für beides gibt es auf Seiten von Lütisburg aber keinen bewilligten Kredit. Der Gemeinderat Lütisburg klärt aktuell ab, in welchem Zeitraum er der Stimmbevölkerung einen Kredit zum weiteren Vorgehen vorlegen kann.








