Kirchberg (SG)

Kirchberg SG: Das Liegenschaftenreglement wurde überarbeitet

Nau.ch Lokal
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Toggenburg,

Wie die Gemeinde Kirchberg SG informiert, wurde das Liegenschaftenreglement mit Gebührentarif überarbeitet und soll per 1. Januar 2023 in Kraft gesetzt werden.

Landschaftsaufnahme in Kirchberg (SG).
Landschaftsaufnahme in Kirchberg (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Vor der Einführung der Einheitsgemeinde auf das Jahr 2017 bestanden in den früheren Schulgemeinden und in der politischen Gemeinde verschiedene Reglemente und Tarife für die Liegenschaften.

Die Liegenschaftskommission hat zur Vereinheitlichung und Vereinfachung ein Liegenschaftenreglement mit Gebührentarif für alle Liegenschaften der Gemeinde erarbeitet.

Diese Erlasse konnten auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt werden.

Seither konnten die Liegenschaftskommission und die anwendenden Stellen Erfahrungen mit dem Reglement und dem Gebührentarif sammeln.

Die Struktur des Gebührentarifs wurde vereinfacht

Diese Erfahrungen haben gezeigt, dass verschiedene Bestimmungen im Reglement verbessert werden können.

Zugleich sollte die Struktur des Gebührentarifs vereinfacht werden.

Mit einem II. Nachtrag zum Liegenschaftenreglement und einem neuen Gebührentarif wurden diese Verbesserungen umgesetzt.

Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Januar 2023 vorgesehen

Die Änderung des Liegenschaftenreglements untersteht dem fakultativen Referendum.

Die Inkraftsetzung der neuen Erlasse ist auf den 1. Januar 2023 vorgesehen.

Der II. Nachtrag zum Liegenschaftenreglement und der Gebührentarif können auf der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

Vernehmlassung wurde durchgeführt

Zur Änderung des Liegenschaftenreglements und dem dazugehörigen Gebührentarif wurde eine Vernehmlassung durchgeführt.

Die Vereine wurden direkt angeschrieben und zur Vernehmlassung eingeladen. Die Gelegenheit zur Stellungnahme stand auch allen Einwohnern offen.

Während der bis 19. August 2022 angesetzten Vernehmlassungsfrist gingen sechs Stellungnahmen ein, welche anschliessend von der Liegenschaftskommission behandelt wurden.

Daraus ergaben sich nochmals punktuelle Anpassungen, die vor dem Beschluss des neuen Reglements durch den Gemeinderat in den Erlassen berücksichtigt wurden.

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