«IBI-Areal» Interlaken zur öffentlichen Mitwirkungsauflage
Wie die Gemeinde Interlaken mitteilt, liegt das «IBI-Areal» zur öffentlichen Mitwirkung vom 18. August 2022 bis 19. September 2022 auf.

Der Gemeinderat Interlaken bringt gestützt auf Art. 58 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» zur öffentlichen Mitwirkungsauflage. Die vollständigen Unterlagen können auf der Webseite der Gemeinde Interlaken eingesehen werden.
Die Überbauungsordnung Nr. 23 «IBI-Areal» liegt während 30 Tagen vom 18. August 2022 bis und mit 19. September 2022 in der Bauverwaltung auf.
Am Mittwoch, 24. August 2022, 19.30 bis 21 Uhr findet in den Räumlichkeiten der Industriellen Betriebe Interlaken AG, Fabrikstrasse 8, 3800 Interlaken ein öffentlicher Informationsanlass statt.
Während der Auflagefrist kann jedermann schriftlich und begründet Einwendungen erheben und Anregungen unterbreiten. Die Eingaben sind an die Bauverwaltung in Interlaken zu richten.