Gemeinde setzt klare Grenzen bei Wohnungsnutzung
Matten reserviert zehn gemeindeeigene Parzellen künftig ausschliesslich für Erstwohnungen, um Zweitwohnungen und gewerbliche Beherbergung zu verhindern.

Wie die Gemeinde Matten informiert, hat der Gemeinderat von Matten beschlossen, künftig alle gemeindeeigenen Grundstücke ausschliesslich für Erstwohnungen zu reservieren. Eine entsprechende Nutzungsbeschränkung wird als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen.
An seiner Sitzung vom 21. Juli 2025 hat der Gemeinderat entschieden, zehn gemeindeeigene Parzellen mit einer Grunddienstbarkeit zu belegen. Damit wird verbindlich festgelegt, dass diese Grundstücke ausschliesslich dem Bau und der Nutzung von Erstwohnungen vorbehalten sind.
Die Nutzung als Zweitwohnungen oder für gewerbliche Beherbergung – beispielsweise über Plattformen wie Airbnb – wird ausdrücklich ausgeschlossen. Betroffen sind die Grundstücke mit den Grundbuchblattnummern 60, 100, 205, 495, 540, 582, 1147, 1395, 1521 und 1522.
Klares Bekenntnis gegen touristische Nutzung
Mit dieser Massnahme will der Gemeinderat der Verdrängung von dauerhaftem Wohnraum entgegenwirken und eine nachhaltige Wohnraumentwicklung zugunsten der einheimischen Bevölkerung fördern.
Er setzt damit ein klares Zeichen für den Erhalt von Wohnraum für die ständige Wohnbevölkerung und gegen die zunehmende touristische Nutzung von Wohnliegenschaften.