Wie die Gemeinde Hitzkirch schreibt, erfüllt das lokale Trinkwasser laut der WV Hämikon die Schweizer Anforderungen und sogar das strengere EU-Gesetz.
Gemeindehaus Hitzkirch.
Gemeindehaus Hitzkirch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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Im «K-Tipp» Nr. 12 vom 21. Juni 2023 wurde über die schädlichen per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS) berichtet.

Dies sind schwer abbaubare Chemikalien, die aufgrund ihrer besonderen chemischen Eigenschaften vielseitig eingesetzt werden, beispielsweise in der Textilindustrie, in der Elektronik, in Skiwachsen oder in Feuerlöschschäumen.

Der «K-Tipp» hat Proben untersucht, welche Privatpersonen eingesendet haben. Darunter auch Proben aus dem Versorgungsgebiet der Wasserversorgung Hämikon, welche der Gemeinde Hitzkirch gehört.

Wasserversorgung: 19 der 20 geprüften Substanzen nicht nachweisbar

Das Lebensmittelgesetz schreibt vor, dass jede Trinkwasserversorgung regelmässig das abgegebene Wasser untersucht.

Die WV Hämikon entnimmt dazu vorschriftsgemäss Proben und lässt diese durch die kantonale Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) messen und beurteilen.

Im August 2023 hat die WV Hämikon an drei Stellen im Versorgungsgebiet Trinkwasser entnommen und zur Untersuchung an die DILV weitergeleitet.

Die Trinkwasserproben der Wasserversorgung Hämikon wurden auf 20 PFAS-Einzelsubstanzen geprüft. Bei allen drei Proben waren 19 der 20 Einzelsubstanzen nicht nachweisbar. Als einzige Substanz konnte Perfluoroctansäure nachgewiesen werden.

Höchstwert um das 140-Fache unterschritten

Die Beurteilung der Proben erfolgt gemäss den geltenden rechtlichen Anforderungen der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV).

Gemäss diesen muss Trinkwasser die Höchstwerte für Perfluoroctansulfonat (PFOS), Perfluorhexansulfonat (PFHxS) und Perfluoroctansäure (PFOA) einhalten.

Wie die Untersuchungen der DILV ergeben haben, erfüllen alle drei Proben diese Anforderungen.

Der Höchstwert für Perfluoroctansäure ist bei allen Proben deutlich beziehungsweise um das 140-Fache unterschritten.

Selbst strengere EU-Vorgaben sind aktuell erfüllt

Die in der Schweiz geltenden Höchstwerte werden durch den Bund in Abstimmung mit dem internationalen Umfeld und insbesondere mit der EU gegenwärtig überprüft.

Es ist davon auszugehen, dass in der Schweiz bald die strengeren Vorgaben der EU eingeführt werden.

Diese sehen Höchstwerte vor, welche von den drei Proben aus Hämikon erfüllt werden.

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