Übersicht zum Winterdienst 2020/2021
Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Plätzen sowie auf öffentlichen Parkplätzen.

Prioritäten Winterdienst
Der Winter 2020/2021 steht vor der Tür. Daher möchte man die Bevölkerung über die Prioritäten des Winterdienstes informieren. Der Winterdienst umfasst die Schneeräumung und Glatteisbekämpfung auf allen öffentlichen Strassen und Plätzen (insbesondere auf Buslinien) im Gemeindegebiet Seeberg sowie auf öffentlichen Parkplätzen.
Die Schneeräumung erfolgt nach folgenden Prioritäten:
Dringlichkeitsstufe 1
Verkehrswichtige und gefährliche Stellen, Hauptverkehrs- und Durchfahrtsstrassen, Strassen für den öffentlichen Verkehr, Schulwege und Bushaltestellen
Dringlichkeitsstufe 2
Verbindungsstrassen und übrige Rad-/Gehwege
Dringlichkeitsstufe 3
Wohnstrassen, Hauszufahrtsstrassen und übrige Verkehrsflächen
Dringlichkeitsstufe 4
Öffentliche Parkplätze
Allgemeine Information Winterdienst
- Eine einwandfreie Schneeräumung kann nur gewährleistet werden, wenn öffentliche Strassen und Plätze nicht belegt sind. Alle Fahrzeughalter werden gebeten, ihre Fahrzeuge von öffentlichen Strassen, Trottoirs und Parkplätzen zu entfernen, wenn diese eine bevorstehende Schneeräumung behindern könnten.
- Die Einwohnergemeinde Seeberg lehnt für allfällige Schäden, Beschädigungen und Unfälle jede Haftung ab, wenn diese auf Nichtbeachtung dieser Bekanntmachung zurückzuführen sind.
- Bei der Freilegung privater Plätze und Eingänge ist es nicht gestattet, den Schnee auf öffentlichen Strassen oder Trottoirs zu deponieren.
- In die Fahrbahn hineinragende Sträucher und herunterhängende Äste behindern den Winterdienst. Sträucher und Äste sind rechtzeitig gemäss den geltenden Vorschriften zurückzuschneiden.
- Es ist nicht möglich, sämtliche Strassen und Gehwege gleichzeitig von Schnee und Eis zu befreien.