Mittelholz: Sanierung wird neu geprüft
Die Schulanlage Mittelholz in Herzogenbuchsee ist sanierungsbedürftig. Der Gemeinderat startet zuerst eine Zustandsanalyse für 119'000 Franken.

Wie die Gemeinde Herzogenbuchsee mitteilt, wurde die Schulanlage Mittelholz 1966 erstellt. Nach 60 Jahren Betrieb ist die Bausubstanz, insbesondere Haustechnik, Gebäudehülle und Raumstruktur, am Ende ihrer Lebensdauer angekommen.
Auch genügt die heutige Raumstruktur den Anforderungen des Lehrplans 21 nicht mehr: zu enge Klassenzimmer, fehlende Gruppenräume, ungenügende Raumorganisation sowie veraltete Installationen. Auch fehlen Räume für Tagesschulangebote sowie Arbeitsräume für die Lehrkräfte und die Schulleitung.
Die Umsetzungsplanung Zyklus 2, die auf der strategischen Schulraumplanung 2030 basiert, geht von einem Raumbedarf für 14 Klassen mit entsprechenden Gruppen- und Spezialräumen aus, wobei der exakte Bedarf nochmals überprüft und allenfalls den dann aktuellen Vorgaben angepasst wird.
Die vom Leitorgan Schulraumplanung favorisierte Variante «Fokus Sanierung und Neubau» sieht vor, den Raumbedarf durch einen Neubau mit sechs Klassenzimmern und vier Gruppenräumen rasch zu decken und anschliessend die bestehenden Trakte SH 1, SH 2 und HWS etappiert zu sanieren. Dabei wird von einer Investition von total 17,6 Millionen Franken ausgegangen; davon 7,2 Millionen Franken für den Neubau.
Zustandsanalyse vorziehen
In einem nächsten Schritt muss nun ein Vorprojekt ausgearbeitet werden, wobei beschlossen wurde, das Projekt in zwei Teilprojekte zu gliedern: in die Sanierung und Modernisierung Schultrakt Mittelholz sowie die Planung und Realisierung der Aussensportanlagen (in Zusammenarbeit mit dem Oberstufenverband).
Die grosse Unbekannte stellt aktuell der Zustand der Bestandesbauten im Hinblick auf den technischen und den statischen Brandschutz dar. Zudem ist aufgrund des wirtschaftlichen Alters der Gebäude nicht klar, ob eine Totalsanierung überhaupt noch rentabel ist.
Gestaffeltes Vorgehen bei Projektplanung
Vor diesem Hintergrund scheint es zielführend, die Abklärungen zum Gebäudezustand vorzuziehen und nicht das gesamte Vorprojekt auszulösen. Den dafür nötigen Kredit von 119'000 Franken beschloss der Gemeinderat am 20. April 2026.
Die Kompetenz zur Kreditgenehmigung liegt somit beim Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums. Für die nachfolgende Ausarbeitung des Vorprojekts wird mit zusätzlichen 170’000 Franken gerechnet. Dieser Kredit wäre dann den Stimmberechtigen an einer der nächsten Gemeindeversammlungen vorzulegen.
Mit diesem Vorgehen kann verhindert werden, dass ein Vorprojekt auf einer falschen Basis in Angriff genommen wird, bildet doch das Vorprojekt die Grundlage für die anschliessende Erarbeitung des Bauprojekts und die spätere Kreditvorlage an den Gemeinderat und die Stimmberechtigten zur Genehmigung des Baukredits.










