Huttwil

    Huttwil BE: Schulraum und Feuerwehrmagazin belasten die Finanzen

    Gemeinde Huttwil
    Gemeinde Huttwil

    Oberaargau,

    Huttwil BE plant im Finanzplan 2027–2031 Nettoinvestitionen von 2,8 bis 6,9 Millionen Franken pro Jahr. Die Selbstfinanzierung liegt bei lediglich 32 Prozent.

    Huttwil BE
    Das Stadthaus in Huttwil (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Gemäss Art. 64 der Gemeindeverordnung (GV) sind die Gemeinden verpflichtet, einen Finanzplan zu erstellen, der einen Überblick über die voraussichtliche Entwicklung des Finanzhaushaltes in den nächsten vier bis acht Jahren vermittelt. Der Finanzplan ist mindestens jährlich der Entwicklung anzupassen. Der Finanzplan ist öffentlich, über die Ergebnisse sind die Bürgerinnen und Bürger zu informieren.

    Der Finanzplan soll Auskunft geben über die Entwicklung der Gemeindefinanzen in den nächsten 4 – 8 Jahren die Investitionstätigkeit, deren Auswirkungen auf das Finanzhaushaltsgleichgewicht sowie Tragbarkeit, Folgekosten und Finanzierung der Investitionen geplante neue Aufgaben und deren Auswirkung auf den Finanzhaushalt Entwicklung von Aufwand und Ertrag, Ausgaben und Einnahmen sowie Bilanzentwicklung Der Finanzplan ist ein finanzpolitisches Führungs- und Koordinationsinstrument Planungsmittel mit entsprechender Ungenauigkeit und Unverbindlichkeit Früherkennungssystem; welches allfällige finanzielle Engpässe frühzeitig aufzeigt, damit notwendige Korrekturen rechtzeitig eingeleitet werden können.

    Aber der Finanzplan beinhaltet keine Kreditentscheide; jede Investition ist dem zuständigen Organ zum Beschluss vorzulegen.

    Gemäss Gemeindegesetz soll ein Finanzplan so ausgestaltet werden, dass der Finanzhaushalt ausgeglichen ist. Ein Defizit kann budgetiert werden, wenn es durch Eigenkapital gedeckt ist oder wenn der Gemeinderat mit dem Finanzplan ausweist, wie ein allfälliger Bilanzfehlbetrag in den nächsten Jahren ausgeglichen werden kann (innert 8 Jahren).

    Prognoseannahmen / Ergebnisse

    Der vorliegende Finanzplan basiert auf der abgeschlossenen Jahresrechnung 2025, dem Budget 2026 der Einwohnergemeinde Huttwil, der Finanzplanungshilfe der Finanzverwaltung des Kantons Bern und auf den Berechnungen und Prognose-Annahmen der Kantonalen Planungsgruppe Bern (KPG).

    Die nachfolgenden Annahmen basieren auf verschiedenen Erhebungen und teilweise auf Erfahrungswerten. Mit den Einnahmen soll haushälterisch umgegangen werden und die Ausgaben sollen den tatsächlichen Bedürfnissen so nahe wie möglich kommen. Vor allem im Bereich der Ausgaben für Konsum und Investitionen soll mit dem Finanzplan das Machbare an sich, sowie dessen Tragbarkeit für den zukünftigen Finanzhaushalt aufgezeigt werden.

    Personalaufwand

    Die Einwohnergemeinde Huttwil legt den Prognoseannahmen einen Zuwachswert im 2027 von 4 % zugrunde. Aufgrund der aktuellen Arbeitslast geht der Gemeinderat davon aus, dass der Stellenetat erhöht werden muss.

    Steuern

    Bei den Zuwachsraten in den Jahren 2027 und 2028 ist bei den Einkommenssteuern der natürlichen Personen die Steuergesetzrevision 2027 (Anpassung Progression bei tiefen Einkommen und Einführung 13. AHV-Rente) berücksichtigt. Trotz dieser Anpassung resultiert im Jahr 2027 ein Mehrertrag von CHF 446'488.10 gegenüber der Jahresrechnung 2025 CHF 7'855'493.90.

    Ein Steueranlagezehntel bei den natürlichen Personen beträgt rund CHF 573'733.00. Bei den Gewinnsteuern der juristischen Personen wurden mit dem Schnitt der letzten drei Jahre gerechnet. Ein Steueranlagezehntel bei den juristischen Personen beträgt rund CHF 61'143.00.

    Zinssätze / Zinsentwicklung

    Der Leitzins, welcher von der Schweizerischen Nationalbank festgelegt wird, beträgt weiterhin 0.0 %. Diese Zinsentwicklung hat Auswirkungen bei der Finanzierung von Fremdkapital. Der Gemeinderat verfolgt die Entwicklung der Finanzmärkte aktiv und wird, wenn nötig, die Finanzierungspolitik anpassen.

    Aufgrund der geplanten Investitionen geht der Gemeinderat davon aus, dass die Zinskosten steigen werden.

    Abschreibungen

    Das per 31.12.2015 bestehende Verwaltungsvermögen HRM1 wird mit 8.33 % jährlich über eine Dauer von 12 Jahren total abgeschrieben (bis und mit Jahr 2027). Daraus resultieren bis 2027 jährliche Abschreibungen von CHF 750'800.00. Danach wird sich das Ergebnis der Jahresrechnung, nicht aber das Ergebnis der Selbstfinanzierung verbessern.

    Seit dem 01.01.2016 sind die Investitionen basierend auf ihrer Nutzungsdauer linear abzuschreiben. Unter HRM2 erfolgt somit ein sukzessiver Aufbau der Abschreibungen auf dem neuen Verwaltungsvermögen. Die Grundlagen für die Bildung von zusätzlichen Abschreibungen wurden per 01.01.2026 aufgehoben.

    Lastenausgleich (LA)

    Die Berechnungen für die Planjahre 2027 – 2031 basieren auf den Finanzplanungshilfen der Finanzverwaltung des Kantons Bern, Stand Juni 2026.

    Der LA Sozialhilfe steigt in der Planperiode aufgrund der Zunahme der Bevölkerung von CHF 3'459'735.00 auf CHF 3'545'744.00 und dies, obwohl der Beitrag pro EinwohnerIn von CHF 677.00 auf CHF 668.00 sinkt.

    Der LA Ergänzungsleistung steigt von CHF 1'261'676.00 bis CHF 1'502'164.00, bzw. CHF 247.00 bis CHF 283.00 pro EinwohnerIn und der LA Familienzulagen steigt von CHF 25'540.00 bis CHF 31'848.00.

    Die Kosten des öffentlichen Verkehrs werden basierend auf den ÖV Punkten (2/3) und der Einwohnerzahl (1/3) festgelegt.

    Der LA öffentlicher Verkehr steigt in der Planperiode von CHF 446'500.00 bis CHF 475'341.00.

    Der LA Neue Aufgabenteilung steigt von CHF 944'918.00 bis CHF 964'000.00.

    Der LA Lehrergehälter wird basierend auf den Schülerzahlen und den Pensenmeldungen jährlich auf einem Tool der Bildungsdirektion ermittelt und unterliegt den entsprechenden Schwankungen.

    Finanzausgleich

    Als Folge ihrer unterdurchschnittlichen Steuerkraft erhält die Gemeinde Huttwil Zuschüsse aus dem Finanzausgleich. Mit dem Finanzausgleich (Anteil Disparitätenabbau) sollen die Unterschiede zwischen den Gemeinden bei der Steuerkraft gemildert werden.

    Die Gemeinde hat gemäss Berechnung des Kantons zudem Anspruch auf einen Zuschuss Mindestausstattung.

    Die Mindestausstattung ist eine zusätzliche Hilfe für finanzschwache Gemeinden. Mit dem Zuschuss sollen sie in die Lage versetzt werden, ein Grundangebot an öffentlichen Gütern und Dienstleistungen aufrecht zu erhalten. Anspruch auf eine Mindestausstattung haben Gemeinden, deren HEI (Harmonisierter Steuerertragsindex) nach dem Disparitätenabbau einen vom Regierungsrat innerhalb einer Bandbreite von 75 bis 90 liegenden Mindestwert, nicht erreichen (ab 2027 Anpassung der Ausgleichsbandbreite von 86 auf 85.6).

    In der Planperiode beträgt der Wert der Gemeinde nach dem Disparitätenabbau 81 – 80. Gestützt darauf beträgt die Mindestausstattung im Budgetjahr 2'027 CHF 675'752.00 und CHF 899'982.00 im Planjahr 2031.

    Investitionen

    Das Investitionsprogramm dient der Berechnung der Investitionsfolgekosten wie Passivzinsen und Abschreibungen, welche die Gemeinderechnung belasten werden. Mit dem Finanzplan kann aufgezeigt werden, ob die vorgesehenen Investitionen finanziell tragbar sind.

    Die Investitionsvorhaben, die im Investitionsprogramm aufgeführt sind, weisen im Zeitpunkt der Finanzplanausarbeitung unterschiedliche Planungs- bzw. Realisierungszustände auf. Es gibt Investitionsvorhaben, deren Kredit bereits genehmigt wurde und sich vielleicht schon in der Realisierungsphase befinden. Bei diesen Investitionen sind die zu erwartenden Ausgaben bekannt.

    Andere Investitionsvorhaben stehen hingegen erst am Beginn der Planungsphase und die erwarteten Ausgaben basieren lediglich auf Kostenschätzungen. Das Investitionsprogramm ist deshalb bloss ein Hilfsmittel, um die künftigen Investitionsausgaben und deren Folgekosten ermitteln zu können.

    Die Erfahrung zeigt, dass das Investitionsprogramm meist zu dicht ist. Im Nachhinein muss oft festgestellt werden, dass sich zahlreiche Projekte verzögern, sei es mangels eigener Personalressourcen oder sei es aufgrund von Verzögerungen bei Dritten, von denen die Gemeindeinvestitionen abhängig sind. Der Gemeinderat hat sich an seiner Klausursitzung intensiv mit den Investitionen befasst.

    Zur Erreichung einer höheren Genauigkeit wurde die Investitionsdichte reduziert, was auch zu tieferen jährlichen Investitionen führt.

    Der Gemeinderat hat eine Zielgrösse beim Selbstfinanzierungsgrad von 75 % in der Planperiode angestrebt. Aufgrund der geplanten Projekte werden die Ausgaben pro Jahr unterschiedlich hoch ausfallen. Zudem ist die Planung der Ausgaben für spätere Jahre noch sehr ungenau.

    Ergebnis

    Die finanzielle Situation der Gemeinde zeigt sich angespannt. Die Steuerkraft wächst nicht im Verhältnis des kantonalen Mittels, sondern weist weiterhin ein schwaches Wachstum auf. Dies widerspiegelt sich auch in der Tatsache, dass seit 2019 vom Kanton ein Zuschuss an die Mindestausstattung ausbezahlt wird.

    Das Wachstum der Steuerpflichtigen ist im Verhältnis zum Bevölkerungswachstum rückläufig. Dies hat u.a. zur Folge, dass die Zahlungen in die Gefässe des Lastenausgleichs steigen und die Steuerkraft pro Einwohner im Verhältnis zum Kanton weiterhin abnimmt.

    Finanzkennzahl Selbstfinanzierung

    Für die strategische Führung mit dem Ziel eines ausgeglichenen Finanzhaushalt sind der Selbstfinanzierungsgrad bzw. der Saldo der Selbstfinanzierung Schlüsselkennzahlen, mit denen geführt wird.

    Ein Selbstfinanzierungsgrad von unter 100 % führt zu einer Neuverschuldung bzw. zu einem Kapitalverzehr, ein solcher von über 100 % zu einer Entschuldung bzw. zur Kapitalzunahme.

    Der durchschnittliche Wert im allgemeinen Haushalt liegt in der Planperiode mit 32 % deutlich unter dem vom Gemeinderat festgelegtem Wert von 75 %. Dies trotz Berücksichtigung der Tatsache, dass ab dem Rechnungsjahr 2025 eine Steuererhöhung von 1.65 auf 1.69 stattgefunden hat. Trotzdem ist die Selbstfinanzierung schlecht.

    Die Gründe dafür sind einerseits die Investitionen, die finanziert werden müssen, andererseits ist die Selbstfinanzierung der Erfolgsrechnung schwach. Die Rechnungsergebnisse fallen aufgrund der vorgeschriebenen Auflösung des Eigenkapitals aus der Spezialfinanzierung IBH AG noch bis 2032 besser aus. Ab 2028 wird das Resultat zusätzlich um ca. CHF 750'800.00 verbessert, weil die Abschreibungen nach HRM1 2027 enden.

    Diese Faktoren wirken sich jedoch nicht auf die Selbstfinanzierung aus. Die selbst erarbeiteten Mittel reichen nicht aus, um die geplanten Investitionen innerhalb der Finanzplanperiode zu finanzieren. Zudem verschlechtern die voraussichtlich steigenden Zinsen den Selbstfinanzierungsgrad noch zusätzlich.

    Schlussfolgerung

    Das Investitionsprogramm widerspiegelt den aktuellen Entwicklungsschub in der Gemeinde, welcher mit einer starken Bautätigkeit einhergeht. Die Gemeinde hat in den letzten Jahren darauf hingearbeitet, dass sich Huttwil entwickelt. Nun ist die Entwicklung Realität geworden.

    Die Gemeinde ist in diese Prozesse eingebunden, was mit ein Grund ist, dass die geplanten Investitionsausgaben auf hohem Niveau verharren (Schulraumplanung).

    Die Steuerkraft der Gemeinde ist weiterhin schwach. Dies zeigt sich auch in der Tatsache, dass der Kanton seit 2019 einen Zuschuss an die Mindestausstattung ausbezahlt. Das Wachstum der Steuerpflichtigen ist im Verhältnis des Bevölkerungswachstums deutlich geringer.

    Dies hat u.a. zur Folge, dass die Zahlungen in die Gefässe des Lastenausgleichs steigen und die Steuerkraft im Verhältnis zum Kanton weiterhin abnimmt.

    Die Rechnungsergebnisse stellen sich besser dar, als die finanzielle Situation der Gemeinde ist. Die Entnahme aus der Spezialfinanzierung «Übertrag Verwaltungsvermögen IBH AG» von CHF 562'500.00 verbessert das Rechnungsergebnis jährlich um rund einen Steuerzehntel. Der Abbau dieses Eigenkapitals erfolgt über 16 Jahre und endet im Jahr 2032.

    Ab dem Jahr 2028 fallen zusätzlich die Abschreibungen aus HRM1 weg. Dies verbessert jedoch die Selbstfinanzierung ebenfalls nicht.

    Auf die Planung der Investitionstätigkeit wurde grossen Wert gelegt, so dass nicht noch grosse ungeplante Investitionen zu erwarten sind. Das Thema Schulraum wird Huttwil in den nächsten Jahren sehr stark belasten. Das Ausmass der Auswirkungen in diesem Bereich lässt sich aufgrund der aktuell vorhandenen Daten noch nicht abschätzen.

    Trotz unerfreulichen finanziellen Prognosen konnten in den letzten Jahren meistens bessere Jahresergebnisse erzielt werden. Die Abweichung zwischen finanzieller Planung und effektiven Rechnungsabschlüssen ist teilweise darauf zurückzuführen, dass das Investitionsprogramm den Handlungsbedarf aufzeigt, die Umsetzung jedoch in der Regel nicht im vorgesehenen Tempo realisiert werden kann und zum anderen die Steuereinnahmen besser waren als angenommen. Festgestellt werden konnte auch, dass die budgetverantwortlichen Stellen haushälterisch mit den Finanzen umgehen und so die Budgets beim Sachaufwand nicht immer ausgeschöpft werden.

    Aufgrund der hohen Investitionen und der zu erwartenden Neuverschuldung ist der Entwicklung der Selbstfinanzierung insbesondere im steuerfinanzierten Haushalt grosse Beachtung zu schenken. Hohe Schulden werden bei Fortführung der Zinsentwicklung zu unausweichlichen Mehrkosten und damit zur Einschränkung des finanziellen Handlungsspielraums der Gemeinde führen.

    Finanzielle Reserven einer Gemeinde sind nicht Selbstzweck, sondern sollen die Entwicklung der Gemeinde fördern und dem Erhalt der Gemeindeinfrastruktur dienen. Trotzdem müssen alle Ausgaben auf ihre Dringlichkeit und Höhe überprüft werden.

    Für die Planperiode 2027 – 2031 weist das Investitionsprogramm die nachstehenden Nettoinvestitionen aus.

    2027: CHF 3'416'000. 2028: CHF 2'832'000. 2029: CHF 6'875'000. 2030: CHF 6'629'000. 2031: CHF 6'078'000. Später: CHF 34'755'000.

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