Wie der Kanton Bern berichtet, kann laut einer unabhängigen Überprüfung zum Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich ein positives Fazit gezogen werden.
Bernstrasse in Blickrichtung Bern in Hinterkappelen.
Bernstrasse in Blickrichtung Bern in Hinterkappelen. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Das seit 2002 geltende Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG) verpflichtet den Regierungsrat, die Auswirkungen des FILAG periodisch zu überprüfen und anschliessend dem Grossen Rat einen Bericht oder eine Vorlage zu einer Gesetzesänderung vorzulegen.

Im Rahmen der Erfolgskontrolle 2022 wurde untersucht, ob die im FILAG festgelegten Ziele mit den bestehenden Instrumenten erreicht werden und wo allenfalls Verbesserungspotenzial besteht.

Die externe Überprüfung zeigt keinen grösseren Anpassungsbedarf

Die externe Überprüfung der Ecoplan AG, welche unter anderem eine Befragung der Gemeinden, des Verbandes Bernischer Gemeinden (VBG) und der kantonalen Direktionen umfasste, zieht ein positives Fazit.

Die Zielsetzungen des FILAG werden erfüllt. Aktuell besteht keine Notwendigkeit für grössere Anpassungen oder gar einen Systemumbau.

Durch den direkten Finanzausgleich und die Massnahmen für besonders belastete Gemeinden findet eine angemessene Glättung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Berner Gemeinden statt und ermöglicht es jeder Gemeinde, ein Mindestmass an staatlichen Leistungen anzubieten.

Milderung der Unterschiede in der finanziellen Belastung

Die sechs Lastenausgleiche führen zudem zu einer Milderung der Unterschiede in der finanziellen Belastung, indem die Kosten in wichtigen Bereichen solidarisch auf Kanton und Gemeinden verteilt werden.

Dieses Ausgleichssystem und die damit verbundene Aufgaben- und Kostenteilung erscheinen zweckmässig und sind bei einer grossen Mehrheit der involvierten Akteure gut akzeptiert.

Komplexes, aber ausgewogenes System

Einzelne Gemeinden äusserten sich im Rahmen der Evaluation kritisch über die Komplexität und damit verbunden die Transparenz einzelner Gefässe des Finanz- und Lastenausgleichs.

Speziell betrifft dies die Abgeltung der Zentrumslasten und den Lastenausgleich neue Aufgabenteilung.

Die Evaluation hält aber fest, dass das Abwägen zwischen Komplexität und Korrektheit im Finanz- und Lastenausgleich heute grundsätzlich richtig ausbalanciert ist.

Wesentliche Vereinfachungen würden schnell zu grösseren Ungerechtigkeiten führen.

Anpassungsbedarf bei der Verteilung den Pauschalabgeltungen der Zentrumslasten

Der Regierungsrat hat die positiven Ergebnisse der externen Evaluation mit Genugtuung zur Kenntnis genommen.

Auch er sieht beim Finanz- und Lastenausgleich keinen unmittelbaren Handlungsbedarf.

Einzelne Aspekte wie die Abschaffung der Möglichkeit zur Verweigerung der Mindestausstattung und des geografisch-topografischen Zuschusses wird er aber im Rahmen der nächsten Gesetzesanpassung genauer prüfen.

Die Höhe der verschiedenen FILAG-Abgeltungen erachtet der Regierungsrat nach wie vor als angemessen.

Anpassungsbedarf nur in den Pauschalabgeltungen

Anpassungsbedarf sieht der Regierungsrat lediglich bei den Pauschalabgeltungen der Zentrumslasten.

Der Kreis der berechtigten Gemeinden sowie die Gesamtsumme von rund 90 Millionen Franken bleiben gleich, allerdings werden die Mittel gestützt auf die Neuerhebung der Zentrumslasten auf die Städte Bern, Biel und Thun neu aufgeteilt.

Gemäss provisorischen Zahlen fällt dadurch für die Stadt Thun die Pauschalabgeltung um rund zwei Millionen Franken höher aus, während die Städte Bern und Biel je rund ein Millionen Franken weniger erhalten.

Vernehmlassung zum Bericht

Die Vernehmlassung zum Bericht über die Erfolgskontrolle des FILAG wird am 17. August 2023 eröffnet und dauert bis am 30. November 2023. Die Unterlagen können online eingesehen werden.

Der Regierungsrat wird den Bericht voraussichtlich im April 2024 verabschieden. Die Beratung im Grossen Rat ist in der Herbstsession 2024 vorgesehen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

FrankenGesetz