Huttwil BE: Liegenschaftssteuer soll steigen – Defizit von 367'000 Franken
Huttwil BE budgetiert für 2027 ein Defizit von 367'256 Franken und eine höhere Liegenschaftssteuer. Die Gemeindeversammlung entscheidet am 2. Dezember 2026.

Sie sind herzlich eingeladen, an der Gemeindeversammlung vom Mittwoch, 2. Dezember 2026 um 20.00 Uhr im Hirtensaal, Hotel guter Hirte, Marktgasse 5, Huttwil teilzunehmen.
Traktanden
a) Information über den Finanzplan 2027 – 2031 b) Genehmigung des Budgets 2027 2. Verschiedenes
Budget 2027 schliesst mit einem Aufwandüberschuss
Der Gesamthaushalt schliesst mit einem Aufwandüberschuss von CHF 367'256.00 ab. Gesamtaufwand CHF -27'548'528.05, Gesamtertrag CHF 27'181'272.05, Ergebnis der Erfolgsrechnung CHF -367'256.00.
Die Gemeindesteueranlage von 1.69 Einheiten bleibt gegenüber 2026 unverändert. Ein Steueranlagezehntel beträgt im Budgetjahr 2027 rund CHF 634'900.00.
Die Liegenschaftssteuer von 1.2 ‰ der amtlichen Werte wird um 0.3 ‰ gegenüber 2026 auf 1.5 ‰ erhöht.
Gestützt auf Artikel 67 Absatz 1 des Organisationsreglements der Einwohnergemeinde Huttwil vom 3. Dezember 2019 liegt das Protokoll der Gemeindeversammlung in der Zeit vom 9. Dezember 2026 bis und mit 21. Dezember 2026 bei der Gemeindeverwaltung Huttwil öffentlich auf, bzw. ist auf der Homepage der Gemeinde abrufbar. Beschwerden gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung sind innert 30 Tagen nach der Gemeindeversammlung beim Regierungsstatthalteramt Oberaargau einzureichen. Diese sind in schriftlicher Form einzureichen und zu begründen.
Stimmberechtigt in Gemeindeangelegenheiten sind alle Schweizerbürgerinnen und Schweizerbürger, die seit drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft sind und das 18. Altersjahr erreicht haben.










