Beschwerde gegen Abstimmung in Herzogenbuchsee beim Kanton Bern
Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wird entscheiden müssen, ob bei der kommunalen Abstimmung vom vergangenen Sonntag in Herzogenbuchsee alles rechtmässig verlief. Der Oberaargauer Regierungsstatthalter hat diesem Amt eine Beschwerde weitergeleitet.

Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wird entscheiden müssen, ob bei der kommunalen Abstimmung vom vergangenen Sonntag in Herzogenbuchsee alles rechtmässig verlief. Der Oberaargauer Regierungsstatthalter hat diesem Amt eine Beschwerde weitergeleitet.
Wie der Statthalter am Dienstag mitteilte, macht eine Privatperson in der Beschwerde geltend, die Gemeinde habe die Abstimmungsbotschaft einseitig verfasst.
In Herzogenbuchsee wurde am Sonntag über vier Vorlagen abgestimmt. Alle wurden angenommen. Dazu gehört eine Änderung der Gemeindeordnung: Künftig dürfen in Herzogenbuchsee Träger eines öffentlichen Amtes maximal vier Legislaturen im Amt blieben, nicht maximal drei wie heute.
Das AGR muss über die Beschwerde gegen diese Vorlage entscheiden weil es um eine Änderung von Organisationsreglementen geht und die Vorlage angenommen worden ist. Dies, weil das AGR solche Reglemente auch genehmigt. Bei einem Nein hätte der Statthalter entschieden.
Schon vor der Abstimmung hatte die Privatperson die Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt eingereicht. Der Statthalter entzog der Beschwerde die aufschiebende Wirkung und stellte einen Entscheid nach der Abstimmung in Aussicht. Nun hat er das Dossier weitergeleitet.