Streit um Tempo-30-Zonen: Initiative könnte scheitern
Der Gemeinderat beantragt dem Einwohnerrat, die Initiative gegen neue Tempo-30-Strecken als ungültig zu erklären, da sie übergeordnetes Recht verletzt.

Wie die Gemeinde Herisau mitteilt, beantragt der Gemeinderat dem Einwohnerrat, die Initiative «Keine neuen Tempo-30-Strecken auf Herisauer Durchgangsstrassen» für ungültig zu erklären. Sie verletzt übergeordnetes Recht.
Formell ist die Initiative mit 380 gültigen Unterschriften zustande gekommen. Sie verlangt in der Hauptsache, dass auf «Gemeindestrassen mit übergeordneter Verbindungsfunktion» keine neuen Tempo-30-Zonen eingeführt werden dürfen und bestehende, sofern keine erhöhte Unfallgefahr besteht, auf Tempo 50 zurückzusetzen seien.
Als Strassen mit übergeordneter Verbindungsfunktion gelten gemäss juristischer Auslegung die verkehrsorientierten Strassen. Solche gehören im Gemeindegebiet Herisau dem Bund oder dem Kanton, nicht aber der Gemeinde. Die Gemeinde hat hier keine Verfügungsgewalt.
Entscheidung liegt nun beim Einwohnerrat
Ausserdem dürfen auf verkehrsorientierten Strassen von Bundesrecht wegen keine Tempo-30-Zonen eingeführt werden. Indem die Initiative solche Zonen auf verkehrsorientierten Strassen unter gewissen Voraussetzungen zulassen will, verstösst sie gegen übergeordnetes Recht.
Die Forderung nach einer Rücksetzung von Tempo-30-Zonen auf Tempo 50 ist aufgrund des Verbotes, dass solche auf verkehrsorientierten Strassen gar nicht erst erstellt werden dürfen, hinfällig.
Aus diesen Gründen würde nach Meinung des Gemeinderats auch der Regierungsrat die Änderungen nicht genehmigen können, selbst wenn es zu einer für die Initiative positiven Abstimmung käme. Über die Gültigkeit der Initiative entscheidet in Herisau abschliessend der Einwohnerrat. Das Geschäft ist für den 11. März traktandiert.










